Behinderungen, Personalienfeststellungen, Bedrohungen, Gewalt und Verfahren gegen BeobachterInnen

Bundesweit ist festzustellen, dass sich Polizeikräfte immer wieder Mühe geben, die Arbeit von Bürgerrechtsgruppen, die wie wir Versammlungen und Demonstrationen beobachtend begleiten, unter Bruch geltenden Rechts zu be- und verhindern. Sei es durch angedrohte oder tatsächliche Beschlagnahme von Kameras und Speicherkarten, sei es durch Androhung bzw. Ausführung roher ungesetzlicher Gewalt.

PolizeibeamtInnen sehen es oft nicht gerne, wenn ihr Handeln von unabhängigen BeobachterInnen mitverfolgt wird. Werden sie bei Rechtsverstößen oder gar einer Straftat wie Körperverletzung im Amt gefilmt (was zu Beweiszwecken wichtig ist), ist die Gefahr groß, dass die BeobachterInnen ihrerseits zur Zielscheibe polizeilicher Maßnahmen werden. Schnell wird eine unrechtmäßige Personalienfeststellung durchgeführt, die Löschung von Foto- bzw. Film­material erzwungen und Platzverweise ausgesprochen.

So wurden gegen uns Personalienfeststellungen durchgeführt und Platzverweise aus­gesprochen, Löschung von Foto- und Filmmateriel erzwungen und Beschlagnahmen von Kameras angedroht. Immer wieder sehen wir uns mit Versuchen von BeamtInnen konfrontiert, unsere Dokumentationsarbeit in Unkenntnis oder unter bewusster Missachtung der Rechtslage zu verhindern. Einer unserer BeobachterInnen wurde unter Androhung von Gewalt gezwungen sich in einen Polizeikessel zu begeben.

Gegen diese Fälle von Unterdruckung einer kritischen Öffentlichkeit gehen wir rechtlich vor. Derzeit sind mehrere von uns erhobene Klagen vor Gericht anhängig, außerdem wurde von uns eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung eingereicht.

Weitere Beispiele, die andere Gruppen/BeobachterInnen betreffen:

 

Sehr oft wird hierbei von Seiten der Polizei fälschlicherweise mit dem "Recht auf das eigene Bild" argumentiert. Allerdings steht die geltende Rechtslage dazu ganz klar im Gegensatz; sie kann in unserem Abschnitt Fotografieren/Filmen auf öffentlichen Versammlungen/Veranstaltungen nachgelesen werden.

Auch die Behauptung, die BeobachterInnen würden eine polizeiliche Maßnahme behindern, wird gern als Grund für willkürliche Polizeimaßnahmen gegen BeobachterInnen vorgeschoben. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine derartige Behauptung gegen einen Beobachter im März 2012 in einem Urteil zurückgewiesen und ausdrücklich das "Recht des Klägers bestätigt, als Bürger einen Polizeieinsatz beobachten zu dürfen, wenn von dem Bürger keine Störung der Amtsausübung ausgehe", wie die Humanistischen Union in ihrer Pressemitteilung vom 16.3.2012 berichtet.

"Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit bestätigt und dessen Schutz durch eine das polizeiliche Handeln unmittelbar kontrollierende Öffentlichkeit gestärkt. Polizeiliches Handeln muss öffentlich kontrollierbar bleiben", erklärt die HU weiter.