Pfeffersprayeinsatz als Körperverletzung

Schuldig: Der Uetersener Polizist P. ist der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen - und zur Mindesstrafe von 90 Tagessätzen á 70 Euro verurteilt worden. ...
Zwei Dinge seien für die Urteilsfindung zu hinterfragen gewesen, so die Amtsrichterin. Zuerst einmal müsse so ein Reizgaseinsatz angekündigt werden. Von der Ankündigung höre sie hier in der Verhandlung zum ersten Mal. Sie tauche weder im Polizeibericht noch in den Protokollen der ersten Vernehmungen beider Polizisten auf. Es habe ihn keiner explizit danach gefragt, erklärte P.s Polizeikollege. Üblicherweise werde die Zwangsmittelandrohung im Einsatzbericht nicht aufgenommen, merkte P. an.
Ein anderer Fakt sei aber für die Verurteilung ausschlaggebend gewesen, so die Richterin: dass keine Notwehr vorlag. Der Sprayeinsatz mute ihr wie eine vorbeugende Maßnahme an, die aber nicht zu rechtfertigen sei. Es habe nicht einmal den Versuch einer körperlichen Festnahme gegeben.
Schleswig-Holsteinische Zeitung, 07.06.2011 (Der Artikel ist online nicht mehr verfügbar)

Gleicher Fall, andere Zeitung:

"Pfefferspray-Einsatz: Polizist soll 6300 Euro Geldstrafe zahlen
Beamter wegen versuchter Körperverletzung verurteilt. Polizeiamt beklagt „falsches Signal“, Gewerkschaft will Revision einlegen.
Empörung und Verunsicherung bei der Polizei im Norden: Das Amtsgericht in Elmshorn (Kreis Pinneberg) hat einen Beamten zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro verurteilt, weil er einem 27-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Der Mann hatte wegen versuchter Körperverletzung gegen den Polizisten geklagt – und das Gericht gab ihm Recht. Das Landespolizeiamt in Kiel spricht von einem „falschen Signal“. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt gar einen Dammbruch: „Sollen sich Polizisten künftig lieber verprügeln lassen, bevor sie zum Pfefferspray greifen?“, fragt GdP-Landesgeschäftsführer Karl-Hermann Rehr."
Lübecker Nachrichten, 11.06.2011

"Zahltag für Rambo-Polizisten
"Körperverletzung im Amt" - so lautet das erste Urteil gegen einen der Polizeibeamten, die am 30. September letzten Jahres am umstrittenen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten beteiligt waren. (...) Demnach wurde nun ein Strafbefehl gegen einen Beamten der Bereitschaftspolizei Göppingen rechtskräftig, wonach der Polizist eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, zahlen muss. (...) Der Polizeibeamte hatte einer am Boden sitzenden Frau grundlos Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums hatte die Bereitschaftspolizei Göppingen den eigenen Kollegen auf Grundlage einer Videoaufzeichnung angezeigt, auf der die Situation zu sehen war."
TAZ, 31.03.2011