Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz

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Rechtswidrige Videobeobachtung friedlicher Versammlung, 29.11.2010
Aktenzeichen 5A 2288/09, OVG Münster

Die Beobachtung einer Versammlung durch die Polizei mittels Kameras und die Übertragung der Bilder in die Einsatzleitstelle ohne die Einwilligung der Versammlungsteilnehmer stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dies gilt auch, wenn keine Speicherung der Bilder erfolgt, 05.07.2010
Aktenzeichen: 1 K 905.09, VG Berlin