Die aktuellen „Empfehlungen für OSZE-Teilnehmerstaaten“ zur Versammlungsfreiheit sind Bestandteil des „Report: Monitoring of Freedom of Peaceful Assembly in Selected OSCE Participating States (May 2017–June 2018)“ vom 19.9.2019. Dieser Report wird regelmäßig herausgegeben von der der OSZE-Unterorganisation „Office for Democratic Institutions and Human Rights“ (OHDIR).

Der Report kann im englischsprachigen Original heruntergeladen werden. Die „Consolidated Recommendations For OSCE Participating States“ befinden sich auf den Seiten 10 bis 17.
Die vorherige Version wurde von Demobeobachtung-Suedwest übersetzt. Deren englisch- und russischsprachiges Original befindet sich im Bericht „Monitoring of Freedom of Peaceful Assembly in Selected OSCE Participating States (April 2015 – July 2016)“ vom 16.12.2016 auf den Seiten 10 bis 18.

Für das Verständnis sei erwähnt, dass die OSZE eine überstaatliche Institution ist und die Empfehlungen sich in erster Linie an Behörden und Gesetzgebungsorgane der OSZE-Mitgliedsstaaten richten.

Bei der Übersetzung haben wir uns bewusst möglichst nahe an den Originalformulierungen gehalten und haben bei einer Reihe von Begrifflichkeiten nicht auf Ausdrücke der deutschen Behördensprache zurückgegriffen. Denn diese werden durch deutsche Gesetze und Vorschriften definiert und dadurch inhaltlich interpretiert bzw. konnotiert. Indem wir auf solche Behördenausdrücke verzichten, wollen wir vermeiden, dass die Übersetzung durch einen spezifisch deutschen Gesetzgebungs- und Behördenblick verzerrt wird, der unweigerlich immer parteiisch und stark interpretativ sein wird.

Es folgt der übersetzte Wortlaut:

Zusammengefasste Empfehlungen für OSZE-Teilnehmerstaaten


Über wichtige Definitionen und Rechtssicherheit


Über Anforderungen für die Anmeldung bzw. Anzeige von Versammlungen und deren Genehmigung


Über das Erteilen von Auflagen im Vorfeld von Versammlungen


Über Entscheidungsfindung und Überprüfung


Über die Rolle der Organisatorin / des Organisators


Über das Zusammenwirken und die Kommunikation der Polizei mit Organisator*innen von Versammlungen und Teilnehmer*innen


Über Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Polizei und anderen Behörden


Über die polizeiliche Begleitung von Versammlungen, die sich nicht an rechtliche Bestimmungen halten


Über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, Schusswaffen, Ingewahrsamnahme und Einkesselung sowie Auflösung von Versammlungen


Über Fotografieren und Videoaufzeichnung von Versammlungen durch Polizeibeamt*innen


Über die Rechenschaftspflicht von Polizeibeamt*innen


Über den Zugang und die Einschränkungen für Medien und unabhängige Beobachter*innen