Tödliche Polizeigewalt – Aufklärung ausgeschlossen?
Am frühen Morgen des 24.02.2010 wird die Polizei in Schöneberg gerufen. Slieman fühlt sich durch die laute Musik seiner Nachbarn gestört und ist wütend. Seine Familie will verhindern das es zum Streit mit den Nachbarn kommt. Die anrückende Polizei stempelt Slieman sofort als Störer ab und will ihn des Hauses verweisen. Slieman möchte aber wieder zurück in die Wohnung woraufhin die Polizei ihn festnehmen will. 3 Polizisten kommen als Verstärkung dazu und greifen ohne Vorwahnung zum Pfefferspray und sprühen damit den kompletten Hausflur ein. Slieman wird auf dem Boden von der Polizei fixiert, er ringt nach Luft und verliert immer wieder kurz das Bewusstsein. Familienangehörige berichten später, dass Slieman auch als er schon am Boden lag, von den Cops geschlagen wurde. Ein Sanitäter, welcher später eintraf, beschäftigte sich erst mal mit dem Ausspülen der Augen eines Polizisten, anstatt sich um den mittlerweile bewusstlosen Slieman zu kümmern. Spätere Wiederbelebungsversuche führen dazu das Sliemans Herz wieder schwach schlägt. Aber leider ist es zu diesem Zeitpunkt zu spät. Slieman stirbt mit 32 Jahren. 2 Monate später, am 30.04.2010, passierte das was in den meisten Fällen tödlicher Polizeigewalt geschieht: Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft werden eingestellt. Ein Aufklärungswillen der Staatsanwaltschaft ist wie bei vielen anderen Fällen nicht erkennbar und so wurden zahlreiche Hinweise unberücksichtigt gelassen. Erstaunlich dabei ist es, wie selbst eindeutige Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde. So hatte eine Polizeibeamtin ihre Kollegen darauf aufmerksam gemacht, das bei der angewendeten Fixierung die Gefahr besteht, dass Slieman erstickt. Auch wurden Zeugen gar nicht erst befragt.
no justice - no peace, Berliner Blog gegen Polizeigewalt, 15.06.2011