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Im Juli 2013 hat das Bundesverfassungsgericht ebenso überraschend wie wortkarg mitgeteilt, dass es die Beschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz nicht annimmt.

Das Bündnis hinter der Beschwerde hat diesen Bescheid öffentlich gemacht und kann rechtlich nicht anders, als diese unanfechtbare Entscheidung mit Unverständnis und Bedauern hinzunehmen.

Den in der rot-grünen Landesregierung von Niedersachsen Verantwortlichen wurde das Angebot unterbreitet, im Rahmen einer Neuausrichtung oder Rücknahme des Niedersächsischen Versammlungsgeseztes den Kontakt mit dem Bündnis aufzunehmen und Gespräche mit bürgerschaftlichen Initiativen zu suchen, so wie es im Koalitionsvertrag großmundig als neuer Politikstil angekündigt worden ist.

Einzelne Beteiligte des Bündnisses setzen sich in verschiedenen Zusammenhängen weiter dafür ein, dass die Beschneidung und Bürokratisierung der Versammlungsfreiheit nicht hingenommen, sondern  juristisch wie aktivistisch angegangen wird.

Weiterlesen:
Internetseite zur Verfassungsklage und Beitrag von devianzen.de zum Thema:
karlsruhe: nicht-befassung mit beschwerde zum niedersächsischen versammlungsgesetz


logo vbs oldZum Hintergrund:
Acht Personen haben am 31.1.2012 als Einzelpersonen oder VertreterIn von Organisationen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eigereicht.

Die Beschwerdeführenden engagieren sich seit vielen Jahren mit Demonstrationen und Kundgebungen in einem breiten Spektrum an gesellschaftlichen und politischen Themen wie gewerkschaftlicher Tätigkeit, Umweltpolitik, Bürgerrechte und Flüchtlingspolititik bis hin zum Eintreten gegen Rechtsradikalismus und für gewaltfreie Konfliktlösung.

Mehr: Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz