logo vbs oldAcht Personen haben am 31.1.2012 als Einzelpersonen oder VertreterIn von Organisationen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eigereicht.

Die Beschwerdeführenden engagieren sich seit vielen Jahren mit Demonstrationen und Kundgebungen in einem breiten Spektrum an gesellschaftlichen und politischen Themen wie gewerkschaftlicher Tätigkeit, Umweltpolitik, Bürgerrechte und Flüchtlingspolititik bis hin zum Eintreten gegen Rechtsradikalismus und für gewaltfreie Konfliktlösung.

Der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel erklärt als juristischer Vertreter der Beschwerde­führenden:

„Das am 1.2.2011 in Kraft getretene Niedersächsische Versammlungsgesetz ist in seiner Gesamtheit bürokratisch und behördenfreundlich. Anstatt die Grundrechtsausübung zu fördern, schüchtert es ein und schreckt von der Teilnahme an Versammlungen ab.
Mit der Verfassungsbeschwerde werden maßgebliche Vorschriften des Gesetzes angegriffen, da sie gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen."

Inhaltlich werden vor allem die Bannmeilenregelung, die erweiterten Anmeldepflichten, die Anfragen bei Polizei und Verfassungsschutz, die erweiterten Möglichkeiten der Videoüberwachung, und mehrere Straf- und Bußgeldvorschriften kritisiert.

Brisant ist außerdem, dass das vom Landtag am 7.10.2010 erlassene Gesetz am 22.10.2010 kurzerhand vom Landespolizeipräsidenten im Auftrag des Innenministers „berichtigt" wurde:
Die Exekutive ermächtigt sich selbst zur Gesetzgebung
.

Die Beschwerdeführenden sind:

Als Einzelperson:

  • Sebastian Wertmüller, Landesvorsitzender ver.di Niedersachsen
  • Michael Ebeling, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover
  • Jürgen Dietze, Bündnis für Demokratie / Netzwerk gegen Rechtsextremismus Lüneburg
  • Peter Dickel, AG Schacht Konrad

Als Gruppen bzw. Organisationen:

  • Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • VVN / BdA Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten
  • Friedensbüro Hannover e.V.


Die Liste von Personen und Organisationen (auch bundesweit), die die Verfassungsbeschwerde unterstützen, - darunter auch wir - wird täglich länger.

Weitere Informationen: