Polizeieinsatz bei Schünemann-Besuch
Am Dienstag, den 10.Januar 2012 fand im ZHG der Universität Göttingen eine vom RCDS organisierte Veranstaltung mit Innenminister Uwe Schünemann und Göttingens Polizeipräsident Ropbert Kruse statt. Im Vorfeld war zu einer Gegendemonstration aufgerufen worden, zu der am Dienstag etwa 400 Menschen kamen.
Bei einem Polizeieinsatz wurden mehrere Menschen verletzt. Der Polizeieinsatz wird von verschiedenen Seiten scharf kritisiert.
Hier ein Pressespiegel:
- Faustschläge im Hörsaal, taz, 11.01.2012
- Krawall nach Schünemanns Uni-Auftritt, GT, 11.01.2012
- Gewaltexzess oder legitim?, GT, 12.01.2012
- Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, Blog von Benjamin Laufer, 12.01.2012
- Der lange Weg zur Wahrheit, Blog von Benjamin Laufer, 13.01.2012
- Berichterstattung und Stellungnahmen auf goest.de.
- Schünemanns Schergen, Bericht vom 10.01. auf monsters.blogsport.de
- Uniformierte Wahlkampfhelfer, Bericht vom 11.01. auf monsters.blogsport.de
- Opferanwältin Marlene Jendral im Gespräch, Bericht vom 15.01 auf monsters.blogsport.de
- Polizei ringt mit Demonstranten, NDR-Video
- Gerangel an der Uni Göttingen, NDR-Video
Pressemeldung von "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" vom 10.01.2012:
Eilmeldung zu den Protesten heute Abend aus Sicht der BeobachterInnen: Ein Betroffener berichtete uns von einer rechtswidrigen und brutalen Polizeiaktion nach Veranstaltungsende im Außenbereich. Wir selbst waren weder Augen- noch Ohrenzeugen, haben aber keinen Grund, an diesem Bericht zu zweifeln. Der Teilnehmer einer Mini-Sitzblockade (die Polizeiwagen behinderte) schilderte, er sei ohne jede (zwingend vorgeschriebene) Vorwarnung oder Ankündigung von Polizisten angegriffen und massiv geschlagen worden. Juristisch liegt hier Körperverletzung im Amt vor.
Zum Vergleich: Ein Beamter der Göppinger Bereitschaftspolizei wurde wegen eines grundlosen Pfeffersprayangriffs gegen eine am Boden sitzende Frau im Stuttgarter Schlossgarten zu 6300 € Strafe verurteilt. Angezeigt wurde jener Polizist von Kollegen".
Mehr zum Fall : "Pfefferspray-Urteil: Körperverletzung im Amt".