Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 26.8.2016

Als „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“, hatten wir in letzter Zeit mehrere Gelegenheiten, die Wirkung des Polizeieinsatzkonzepts auf den Verlauf einer Kundgebung bzw. Demonstration in Hinblick auf Friedlichkeit oder Eskalation zu beobachten.

Das Thema und die Beteiligten waren jeweils gleich – das Göttinger Bündnis gegen Rechts und viele Antifaschistinnen und Antifaschisten gegen den „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“. Die Polizeieinsatzkräfte kamen stets aus Niedersachsen. Die Orte waren unterschiedliche Kundgebungsorte in Göttingen.

Bei zwei der Kundgebungen (21.05.16 am Bahnhofsvorplatz und 31.07.16 auf dem Albaniplatz) trat die Polizei nach unserer Beobachtung von Anfang an aggressiv auf, setzte unverhältnismäßig körperliche Gewalt ein und prügelte sich rücksichtslos durch eine friedlich stehende Menschenmenge mit Kindern und Älteren – dies alles aus eher geringfügigem Anlass. Das Provozieren von Gegenwehr war in diesen Fällen nach unserer Einschätzung offenkundiges Ziel der Einsatztaktik. Ohne diese polizeilichen Maßnahmen wäre es nicht zu Verletzten auf beiden Seiten gekommen. Hierbei stach insbesondere die BFE als Aggressor ins Auge.

Diese Einschätzung wird auch von den vor Ort anwesenden Bündnissen gegen Rechts (Göttingen, Duderstadt, Adelebsen, Katlenburg-Lindau), dem für die Kundgebungen verantwortlichen Geschäftsführer des DGB Region Südniedersachsen-Harz, Lothar Hanisch, mehreren regionalen Parteigruppierungen und politischen Gruppen geteilt.

Bei den folgenden beiden Kundgebungen am 13.08.16 und 19.08.16 am Bahnhof verfolgte die Polizei ein deeskalierendes Konzept. Und siehe da: die Kundgebungen blieben friedlich.

Die Analyse dieser Einsatzstategien und ihrer Verläufe lässt für uns nur einen Schluss zu: Die Einsätze von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) bei Versammlungen müssen ein Ende haben. Denn mit ihren gewaltvollen Einsätzen bei Demonstrationen und Kundgebungen schaffen sie oft erst die „Tatbestände“, die sie später verfolgen. Das belegen aus unserer Sicht einmal mehr die Kundgebungen, bei denen die BFE zurückgehalten wurde, denn diese blieben friedlich und es kam zu keinen Straftaten.

Insofern tragen auch die Personalienfeststellungen nach der letzten völlig friedlichen Kundgebung am 19.08.16 wegen vermuteter Straftaten, welche am 21.05.16 und am 31.07.16 begangen worden sein sollen, einiges an Zynismus in sich: Mit ihrer von Anfang an eskalierenden Taktik bei den fraglichen Kundgebungen trägt die Polizei/Einsatzleitung eine Mitverantwortung für diese Vorwürfe.