"Das Verwaltungsgericht Freiburg hat jetzt in einem Urteil der Polizei verboten, gegen Beobachter von Polizeieinsätzen vorzugehen. ... Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit bestätigt und dessen Schutz durch eine das polizeiliche Handeln unmittelbar kontrollierende Öffentlichkeit gestärkt. Polizeiliches Handeln muss öffentlich kontrollierbar bleiben", teilt die Humanistischen Union (HU) am 16.3.2012 in einer Pressemitteilung mit.

Am 14.11.2009 fand der sog. „Freiburger Kessel“ statt, bei dem die Polizei die Teilnehmer einer „Gegen Rechts“ gerichteten Demonstration in Freiburg eingekesselt und in einer ca. sechs­stündigen Prozedur die Personalien von 374 Demonstrationsteilnehmern festgestellt hat.

Der betroffene Beobachter hatte die Vorgänge über mehrere Stunden vom Bürgersteig aus beobachtet. Kurz vor Ende des Kessels wurde er von BeamtInnen untergefasst, er und sein Personalausweis wurden von der Polizei abgefilmt. Außerdem wurde ein Platzverweis von zwölf Stunden und die Androhung einer Ingewahrsamnahme gegen ihn ausgesprochen.

"Hiergegen hatte sich der Betriebswirt zunächst brieflich zur Wehr gesetzt und erreicht, dass die über ihn erhobenen Daten wieder gelöscht worden sind. Dieser Sachverhalt wurde auch vom eingeschalteten Landesdatenschutzbeauftragten überprüft und bestätigt. In dem nun ergangenen Urteil hat das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit aller gegen den Kläger gerichteten Maßnahmen festgestellt. Noch in der mündlichen Verhandlung versuchte die Polizei ein gegen sie gerichtetes Urteil zu vermeiden, in dem sie die Rechtswidrigkeit aller gegen den Kläger verhängten Maßnahmen zugestand. Dem ist das Gericht jedoch nicht gefolgt und hat ausdrücklich durch Urteil die Rechtswidrigkeit der aller gegen den Kläger gerichteten polizeilichen Maßnahmen festgestellt", heißt es in der Pressemitteilung.

Das Gericht "hat das Recht des Klägers bestätigt, als Bürger einen Polizeieinsatz beobachten zu dürfen, wenn von dem Bürger keine Störung der Amtsausübung ausgehe.
Der Kläger ist in seiner Klage von der Humanistischen Union unterstützt worden, die das Urteil begrüßt: „Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit bestätigt und dessen Schutz durch eine das polizeiliche Handeln unmittelbar kontrollierende Öffentlichkeit gestärkt. Polizeiliches Handeln muss öffentlich kontrollierbar bleiben“, so die HU weiter.

Aktenzeichen 4 K 2649/10, VG Freiburg