Am 28.1.2012 jährt sich zum 40. mal der Ministerpräsidentenbeschluss gegen Radikale im öffentlichen Dienst, der sogenannte  "Radikalenerlass". Dieser war Grundlage der Berufsverbote, die in den 70er und 80er Jahren vor allem Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes betrafen, die in irgendeiner Form dem linken Spektrum zugeordnet wurden.

Die Berufsverbote trafen vor allem viele Lehrkräfte, deren "Verfassungstreue" in Frage gestellt wurde. Dabei konnten den Betroffenen in der Regel keinerlei Straftaten vorgeworfen werden: Eine "präventive" Gefahrenabschätzung reichte aus.

Bundesweit wurden zwischen 1972 und 1982 mehr als 5000 Berufsverbotsverfahren und ein Vielfaches an Überprüfungen durch den Verfassungsschutz angestrengt. (vgl. "Berufsverbot als junge Lehrerin, FR-online".

Dass Berufsverbote keinesfalls der Vergangenheit angehören, zeigt der Fall von Michael Csaszkóczy, dem 2004 eine Anstellung als Realschullehrer in Baden-Württemberg und Hessen verweigert wurde, da er keine Gewähr dafür biete, "jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (vgl. wikipedia).

Michael Csaszkóczy war im Vorfeld jahrelang durch den Verfassungsschutz beobachtet worden. Auch ihm konnten keinerlei Straftaten zur Last gelegt werden. Die Liste der "Vergehen", die zur Urteilsbegründung herangezogen wurden, macht vielmehr deutlich, dass es sich bei Berufsverboten um ein gezieltes Mittel zur Einschüchterung von politisch aktiven Menschen handelt. Hier einige Beispiele:


Michael Csaszkóczy bekam schlussendlich vor Gericht Recht und arbeitet seit dem Schuljahr 2007/2008 als Realschullehrer.  Im April 2009 verurteilte das Landgericht Karlsruhe das Land Baden-Württemberg zur Zahlung von 33.000 Euro Schadensersatz (vgl. wikipedia).

Ausführliche Informationen zum Thema Berufsverbote:

 

Mehr zur Datensammelwut badenwürttembergischer Ermittler und Repression gegen die linke Szene in Heidelberg in dem Artikel: Polizeispitzel Simon Brenner.