Im September 2010 bildete sich in Göttingen die Gruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz”. Historischer Vorläufer waren die „Bürger beobachten die Polizei”, die sich Anfang der 1980er Jahre zusammenschlossen, als die Polizei widerrechtlich Daten über die linke Szene in Göttingen in der sog. Spudok-Datei (Spurendokumentation) sammelte. Diese Datensammlung musste im Jahr 1983 nach heftigen Auseinandersetzungen im Landtag gelöscht werden [1]. Nach dem Brandanschlag auf das Arbeitsamt in Göttingen Ende der 1990er Jahre tauchten jedoch alle in der Datei registrierten Namen wieder als Verdächtige nach § 129a auf.

Bei einem Polizeieinsatz im November 1989 kam die Antifaschistin Conny W. ums Leben. Spontan entstanden die „Göttinger BürgerInnen gegen Rechtsextremismus und Gewalt”, die bis 1997 Demonstrationen beobachteten und aktiv begleiteten.

Im Frühjahr 2010 erschien die Broschüre „Für gesellschaftliches Engagement - gegen Kriminalisierung und politische Justiz” des Göttinger Anti-Repressionsbündnisses, dem über 50 Initiativen, Hochschulgruppen, Gewerkschaften, Parteien, etc. angehören. In dieser Broschüre werden exemplarisch verschiedene Fälle von Kriminalisierung, Verfolgung und politisch motivierten Urteilen gegen politische Akteure in Göttingen dargestellt.

Wie die Texte in dieser Broschüre belegen, hat sich die Repression von Seiten des Staats nicht verringert:

Als Beispiel sei hier das provozierende Verhalten am 20. Todestag von Conny W. genannt (Einkesselung, polizeiliche Absperrung der Todesstelle, Festnahmen, falsche Beschuldigungen).
Die in der oben genannten Broschüre aufgeführten Fälle zeigen deutlich auf, dass TeilnehmerInnen an Demonstrationen immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig beschuldigt werden wegen Beleidigung, Widerstand u.ä. und dass diese falschen Beschuldigungen vor Gericht wiederholt werden.

Nicht selten folgen RichterInnen den abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der PolizeibeamtInnen und verurteilen die TeilnehmerInnen linker Kundgebungen.

Unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen führen immer wieder zu Verletzungen bei Demonstrations-TeilnehmerInnen. Diese Betroffenen von Polizeigewalt haben in der Regel wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht keine Chance, die GewalttäterInnen in Uniform zu identifizieren und den Übergriff zu dokumentieren.

Aus all diesen Gründen beobachten und begleiten wir Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

Auf Demonstrationen versuchen wir die jeweilige Einsatzleitung soweit wie möglich auf potentiell rechtswidriges Handeln von PolizistInnen hinzuweisen. Das ausufernde und unkontrollierte Fehlverhalten von PolizeibeamtInnen gegenüber Demonstrations-TeilnehmerInnen muss ein Ende haben. Gleiches gilt für die Straflosigkeit von GewalttäterInnen in Uniform.

Außerdem gilt unsere Aufmerksamkeit auch Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

 

[1] Vgl. Antwort der Landesregierung v. 21.11.1985, LT Niedersachsen, Drs. 10/5162
Siehe auch: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 64 (3/1999): Einmal verdächtig, immer verdächtig, Göttinger Spudok-Skandal: BürgerInnen unter Dauerverdacht, von Rolf Gössner