Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Recht auf Polizeibeobachtung
"Das Verwaltungsgericht Freiburg hat jetzt in einem Urteil der Polizei verboten, gegen Beobachter von Polizeieinsätzen vorzugehen. ... Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit bestätigt und dessen Schutz durch eine das polizeiliche Handeln unmittelbar kontrollierende Öffentlichkeit gestärkt. Polizeiliches Handeln muss öffentlich kontrollierbar bleiben", teilt die Humanistischen Union (HU) am 16.3.2012 in einer Pressemitteilung mit.
Fotografierverbot rechtswidrig - ein Polizeieinsatz ist ein "zeitgeschichtliches Ereignis"
Das Urteil bezieht sich zwar unmittelbar auf ein von der Polizei gegen Pressemitarbeiter ausgesprochenes Fotografierverbot, es trifft aber eine Feststellung von wesentlich weiter gehender Bedeutung. Diese betrifft den Bereich des Kunsturhebergesetzes und das Ablichten von Polizeieinsätzen im Allgemeinen - egal durch wen: Ein Polizeieinsatz ist ein "zeitgeschichtliches Ereignis" im Sinne des § 23 KUG.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.3 2012:
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (am 28.3.2012, Anm.) entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot rechtswidrig war, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren.
Angeordnete Bildlöschung und Personalienfeststellung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Meiningen stellt mit seinem Urteil fest, dass eine erzwungene Löschung von Fotografien von Polizeibeamten und eine Personalienfeststellung des Fotografen rechtswidrig war.
Gemeinsame Pressemitteilung, 28.3.2012
Anti-Atom-Initiative Göttingen
AntiAtomPlenum Göttingen
BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz
GRÜNE JUGEND Göttingen und Landesvorstand
Kreisverband Göttingen und Landesvorstand Niedersachsen der Piratenpartei
Stadtrats- und Kreistagsfraktion der Göttinger LINKEN, Patrick Humke (MdL der LINKEN Niedersachsen)
ver.di Fachgruppe Einzelhandel in der Region Göttingen, Northeim, Osterode
Klage gegen verdeckte Observation durch Staatsschutz
Die Göttinger Anti-Atom-Initiative klagt exemplarisch gegen die langjährige, und rechtswidrige Observationspraxis der Göttinger Polizei. Eine Vielzahl von politischen Kundgebungen und Demonstrationen sowie gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen, wurden und werden durch zivile Kräfte des örtlichen politischen Kommissariats überwacht.
Die NSU-Mordserie:
Was haben Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden zu verbergen?
Der aktuelle Fall von Rechtsterrorismus
Viele Details haben die staatlichen Ermittlungsbehörden in den vergangenen Monaten "enthüllt" über die Hintergründe der Nazi-Mordserie und der von den Behörden konstruierten Terror-"zelle" NSU. Angeblich seien beispielloses Behördenversagen, Pannen und Versäumnisse verantwortlich dafür, dass Nazis dreizehn Jahre mordend durchs Land ziehen konnten.
Diese Verlautbarungen sollte man aber skeptisch zur Kenntnis nehmen, denn setzt man die veröffentlichten Puzzleteile zusammen, ergibt sich eine Vielzahl von offenkundigen Widersprüchen, die nahelegen, dass die offizielle Version nicht stimmen kann.
Setzt man die aktuellen Ereignisse in den historischen Rahmen, so erscheint es sogar sehr wahrscheinlich, dass hier nicht aufgeklärt, sondern ganz im Gegenteil, nach Kräften verschleiert wird. Dies soll im Folgenden anhand vieler Quellen konkretisiert werden.
Thüringer Verhältnisse
Nur wenige Kilometer von Göttingen entfernt, hinter der Thüringer Landesgrenze, scheint bei Polizeikräften, Ordnungsbehörden und Innenministerium das Wissen um Grundrechte auf einem Minimum zu verharren.
Polizei beobachtet Polizei:
„Wohin wollen Sie und ich will in ihren Kofferraum sehen“
Ein Erlebnisbericht vom Castor-Transport 2011.
Kriminalhauptkommissar a. D. Feuerhahn arbeitete bis zu seiner Pensionierung im November 2000 insgesamt fast 21 Jahre bei der damaligen Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg. Er hat unter anderem selbst junge Polizeibeamte ausgebildet und war zuletzt Beauftragter für Jugendsachen und Prävention. Er hat etliche Gorlebeneinsätze auf Seiten der Polizei mitgemacht.
Im Zusammenhang mit dem Castor-Transport 2011 geriet er am 27.11.2011 in eine mutmaßliche Polizeikontrollstelle - oder was auch immer das war.
Er kontaktierte uns, denn er ist "entsetzt, welche Verdrehungen bzw. Behauptungen erhoben werden, um eine offensichtlich ohne Rechtsgrundlage durchgeführte Maßnahme nachträglich rechtfertigen zu wollen".
Im Folgenden dokumentieren wir seinen Bericht mit freundlicher Genehmigung:
Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz
Acht Personen haben am 31.1.2012 als Einzelpersonen oder VertreterIn von Organisationen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eigereicht (Az: 1 BvR 238/12).
Die Beschwerdeführenden engagieren sich seit vielen Jahren mit Demonstrationen und Kundgebungen in einem breiten Spektrum an gesellschaftlichen und politischen Themen wie gewerkschaftlicher Tätigkeit, Umweltpolitik, Bürgerrechte und Flüchtlingspolititik bis hin zum Eintreten gegen Rechtsradikalismus und für gewaltfreie Konfliktlösung.
Der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel erklärt als juristischer Vertreter der Beschwerdeführenden:
„Das am 1.2.2011 in Kraft getretene Niedersächsische Versammlungsgesetz ist in seiner Gesamtheit bürokratisch und behördenfreundlich. Anstatt die Grundrechtsausübung zu fördern, schüchtert es ein und schreckt von der Teilnahme an Versammlungen ab.
Mit der Verfassungsbeschwerde werden maßgebliche Vorschriften des Gesetzes angegriffen, da sie gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen."
Inhaltlich werden vor allem die Bannmeilenregelung, die erweiterten Anmeldepflichten, die Anfragen bei Polizei und Verfassungsschutz, die erweiterten Möglichkeiten der Videoüberwachung, und mehrere Straf- und Bußgeldvorschriften kritisiert.
Brisant ist außerdem, dass das vom Landtag am 7.10.2010 erlassene Gesetz am 22.10.2010 kurzerhand vom Landespolizeipräsidenten im Auftrag des Innenministers „berichtigt" wurde:
Die Exekutive ermächtigt sich selbst zur Gesetzgebung.
Pfefferspray: Eine sehr schmerzhafte und potentiell tödliche Polizeiwaffe
Wenn man sich unvorsichtigerweise nach dem Schneiden einer Chilischote die Augen reibt, bereut man diese Nachlässigkeit unmittelbar: Ein heftiges Brennen ist die Folge. Im Vergleich zu Pfefferspray ist dies jedoch ausgesprochen harmlos, denn ein Polizist versprüht auf Knopfdruck 5,3 Millionen auf der Scoville-Skala. Zum Vergleich: Peperoni schaffen dreistellige Werte, Jalapeños vierstellige. Die wohl schärfste Pflanze der Welt, die Habanero-Schote, bringt es auf eine halbe Million Einheiten Scoville-Grade.
Durch Forschungen ist belegt, dass der Wirkstoff Capsaicin in Verbindung mit Drogen oder Psychopharmaka hochriskant ist und oft tödlich endet. Hintergründe im folgenden Artikel.
"Auf Knopfdruck Schmerz
... Robert Thompson ist ein amerikanischer Professor für Popkultur und sagt, dass „wir in einem Zeitalter des Pfeffersprays leben“. Wo Diktatoren Demonstranten niederschießen lassen, lassen demokratische Regierungen zur Sprühdose greifen. ...
Die Amerikanische Bürgerrechtsunion ACLU hat etliche Todesfälle nach Pfefferspray-Einsätzen recherchiert (PDF-Datei), allein in Kalifornien starben zwischen 1993 und 1995 26 Menschen. 2003 veröffentlichte das amerikanische Justizministerium eine Studie, die 63 Todesfälle im Zusammenhang mit Pfefferspray dokumentiert. Zwar ließ sich die genaue Todesursache nicht immer mit Sicherheit bestimmen, fest steht aber: Pfefferspray kann töten.
Vor allem in Verbindung mit Drogen oder Psychopharmaka ist der Wirkstoff Capsaicin hochriskant. Der amerikanische Suchtmediziner John Mendelson wies durch Tierversuche nach, dass diese Kombination oft tödlich endet. Auch für psychisch Kranke ist Pfefferspray gefährlich, in Deutschland hat es in der Vergangenheit mehrere Todesfälle beim Einsatz gegen Menschen im Wahnzustand gegeben. ...
Für Soldaten verboten
Wenn ein Soldat Pfefferspray einsetzt, verstößt er gegen das Genfer Biowaffenabkommen. Ein deutscher Polizeivollzugsbeamter darf Pfefferspray als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einsetzen. ..."
FR, 05.12.2011
Polizeieinsatz bei Schünemann-Besuch
Am Dienstag, den 10.Januar 2012 fand im ZHG der Universität Göttingen eine vom RCDS organisierte Veranstaltung mit Innenminister Uwe Schünemann und Göttingens Polizeipräsident Ropbert Kruse statt. Im Vorfeld war zu einer Gegendemonstration aufgerufen worden, zu der am Dienstag etwa 400 Menschen kamen.
Bei einem Polizeieinsatz wurden mehrere Menschen verletzt. Der Polizeieinsatz wird von verschiedenen Seiten scharf kritisiert.
Hier ein Pressespiegel:
- Faustschläge im Hörsaal, taz, 11.01.2012
- Krawall nach Schünemanns Uni-Auftritt, GT, 11.01.2012
- Gewaltexzess oder legitim?, GT, 12.01.2012
- Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, Blog von Benjamin Laufer, 12.01.2012
- Der lange Weg zur Wahrheit, Blog von Benjamin Laufer, 13.01.2012
- Berichterstattung und Stellungnahmen auf goest.de.
- Schünemanns Schergen, Bericht vom 10.01. auf monsters.blogsport.de
- Uniformierte Wahlkampfhelfer, Bericht vom 11.01. auf monsters.blogsport.de
- Opferanwältin Marlene Jendral im Gespräch, Bericht vom 15.01 auf monsters.blogsport.de
- Polizei ringt mit Demonstranten, NDR-Video
- Gerangel an der Uni Göttingen, NDR-Video
Pressemeldung von "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" vom 10.01.2012:
Eilmeldung zu den Protesten heute Abend aus Sicht der BeobachterInnen: Ein Betroffener berichtete uns von einer rechtswidrigen und brutalen Polizeiaktion nach Veranstaltungsende im Außenbereich. Wir selbst waren weder Augen- noch Ohrenzeugen, haben aber keinen Grund, an diesem Bericht zu zweifeln. Der Teilnehmer einer Mini-Sitzblockade (die Polizeiwagen behinderte) schilderte, er sei ohne jede (zwingend vorgeschriebene) Vorwarnung oder Ankündigung von Polizisten angegriffen und massiv geschlagen worden. Juristisch liegt hier Körperverletzung im Amt vor.
Zum Vergleich: Ein Beamter der Göppinger Bereitschaftspolizei wurde wegen eines grundlosen Pfeffersprayangriffs gegen eine am Boden sitzende Frau im Stuttgarter Schlossgarten zu 6300 € Strafe verurteilt. Angezeigt wurde jener Polizist von Kollegen".
Mehr zum Fall : "Pfefferspray-Urteil: Körperverletzung im Amt".
Eine potentiell tödliche Polizeiwaffe "zwischen Schusswaffe und Schlagstock" (1)
Hier wird "der Einsatz von Schusswaffen vermieden" (2):

Dieses Foto, das die reale Polizeipraxis veranschaulicht, wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von PM Cheung.
Er schrieb dazu:
"In Dortmund haben am 03.09.2011 über 10.000 Menschen gegen einen Aufmarsch von rund 700 Neonazis demonstriert. Viele Demonstranten versuchten sich den Rechtsextremisten in den Weg zu stellen. Ein Großaufgebot der Polizei verhinderte dies, indem sie die Aufmarschstrecke der Neonazis weitgehend abriegelte. … Die Polizei setzte dabei Wasserwerfer, Pfefferspray und Tränengasgranaten gegen die Nazigegner ein."
(1) Jürgen Schubert, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
(2) Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei
Beide am 07.11.2011 vor dem Innenausschuss
Am Montag, den 7. November 2011, fand im Innenausschusses eine fragwürdige Expertenanhörung zu den Themen Pfefferspray und Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte statt.
Diese Anhörung hat eine große Bedeutung für unsere Petition "Restriktiverer Einsatz von Pfefferspray", denn der Petitionsausschuss wartet für ihre Bearbeitung auf eine Stellungnahme des Innenausschusses zu einer inhaltlich ähnlichen Anfrage der Fraktion Die Linke zu Pfefferspray.
Um es kurz zu machen: Fünf von sechs geladenen Experten waren Polizisten - entsprechend vorhersehbar tendenziös fiel das Ergebnis der Anhörung dann auch aus.
Stellungnahme an den Petitionsausschuss, 22.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren im Petitionsausschuss,
mit Schreiben vom 25.05.2011 wurde mir als Petent der Petition 17847 "Restriktiverer Einsatz von Pfefferspray" mitgeteilt, dass der Petitionsausschuss zur Bearbeitung vorgenannter Petition auf eine Stellungnahme des Innenausschusses zu einer inhaltlich ähnlichen Anfrage der Fraktion Die Linke warte. Am Montag, den 7. November 2011, fand nun diese Expertenanhörung im Innenausschuss zu diesem Thema sowie zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte statt.
Mit Verwunderung nehmen wir die Zusammensetzung dieser Runde zur Kenntnis. Sie könnte kaum unausgewogener sein. Von sechs Sachverständigen sind bis auf Herrn Rahmann von amnesty international alle (!) anderen Vertreter der Polizei.
Damit bleiben die wesentlichen Argumente sowohl der Anfrage der Linken als auch unserer Petition völlig unberücksichtigt: Die medizinische Seite wird vollkommen ignoriert und die Verhältnismäßigkeit der Mittel lässt sich ausschließlich mit Polizisten sicher nicht diskutieren.
Unsere Petition richtet sich aber nicht an die Polizei, sondern an das politische demokratische Entscheidungsgremium.
Für eine einigermaßen objektive Entscheidungsgrundlage wäre es geboten, weitere unabhängige Meinungen, z.B. aus ärztlicher Sicht (1) und von Bürgerrechtsinitiativen (2) einzuholen und zur Kenntnis zu nehmen. Auf diese Weise ließe sich z.B. die sehr unreflektierte Aussage von Herrn Jürgen Schubert, wer sich ordnungsgemäß verhalte, "der kriegt auch kein Pfefferspray ab", schnell als unhaltbar entlarven.
(1) Z.B.: Reizgas und Schlagstock - die BI Lüchow-Dannenberg und die Demosanitäter ziehen Bilanz: 384 Verletzte durch Pfefferspray
(2) Z.B.:
Petition für ein Verbot von Pfeffersprayeinsätzen - Wir machen weiter!
Die Online-Mitzeichnungsfrist für die Petition ist vorbei:
5202 Menschen haben online unterzeichnet. Für diesen Erfolg bedanken wir uns bei allen UnterstützerInnen!
Aber auch nach dem Ende der Online-Mitzeichnungsfrist kann unsere Petition gegen Pfefferspray weiter unterzeichnet werden. Das geht nun allerdings nur noch mit der Papierversion.
Solange der Petitionsausschuss des Bundestags noch nicht darüber entschieden hat (d.h. in Amtsdeutsch: die Petition in der parlamentarischen Prüfung ist) können wir noch jederzeit Unterstützungsunterschriften auf Papier nachreichen. Nach Aussage des dortigen Sachbearbeitung wird diese abschließende Behandlung der Petition nicht vor Anfang September stattfinden. Zumindest solange kann also weiter gesammelt werden.
Wichtig: Bitte schickt die ausgefüllten Original-Unterschriftenlisten an uns zurück, damit wir einen Überblick gewinnen können, wie viele UnterstützerInnen auf den Papierlisten zusammen kommen. Die Rücksendeadresse steht auf den Listenvordrucken.
Mehr Infos zu diesem Verfahren und einen Vordruck-Download gibt es hier.
Ausdrucken und Sammeln gehen!
Wir freuen uns auf viele weitere Offline-MitzeichnerInnen!
Handy-Totalüberwachung: Eine Million Daten
Wer nach Dresden schaut weiß, welches Außmaß an polizeilicher Überwachung heute technisch und offenbar auch politisch möglich ist.
"Die Dresdner Staatsanwaltschaft ist in Erklärungsnot. Sie ließ Namen von tausenden Demonstranten ermitteln. Im taz-Interview reagiert Oberstaatsanwalt Haase auf die Kritik.
taz: Herr Haase, in Sachsen Polizist zu sein, ist bestimmt nett. Da darf man alles, oder?
Lorenz Haase: Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Sächsische Polizisten sind ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie Staatsanwälte und Richter.
taz: Dann erklären Sie doch mal, warum das sächsische LKA Namen, Adressen und Geburtsdaten von 40.000 Menschen gesammelt hat, die im Februar im Zusammenhang mit einer Großdemonstration telefoniert haben? ..."
TAZ, 26.07.2011
"Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts
Nach der von den verantwortlichen Sächsischen Staatsministern gehaltenen Pressekonferenz am 24. Juni werden immer mehr Details der umfassenden Telekommunikationüberwachung bekannt. So seien am 18. bzw. 19. Februar auf Grund mehrerer Ermittlungsverfahren insgesamt bis zu einer Millionen Datensätze gespeichert und ausgewertet worden. Das Ziel der völlig überzogenen Ermittlungen waren jedoch nicht nur einige wenige Straftaten von linken Demonstrantinnen und Demonstranten, sondern darüber hinaus auch mehrere zehntausend Bürgerinnen und Bürger die in unmittelbarer Nähe zu den Geschehnissen am 19. Februar telefoniert oder Nachrichten geschrieben hatten. Zahlreiche politisch Verantwortliche der Proteste kündigten in eigenen Stellungnahmen Beschwerden und Klagen gegen die Dresdner Staatsanwaltschaft und das zuständige Amtsgericht an. ...
Pfefferspray-Urteil: Körperverletzung im Amt
Pfeffersprayeinsatz als Körperverletzung
Schuldig: Der Uetersener Polizist P. ist der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen - und zur Mindesstrafe von 90 Tagessätzen á 70 Euro verurteilt worden. ...
Zwei Dinge seien für die Urteilsfindung zu hinterfragen gewesen, so die Amtsrichterin. Zuerst einmal müsse so ein Reizgaseinsatz angekündigt werden. Von der Ankündigung höre sie hier in der Verhandlung zum ersten Mal. Sie tauche weder im Polizeibericht noch in den Protokollen der ersten Vernehmungen beider Polizisten auf. Es habe ihn keiner explizit danach gefragt, erklärte P.s Polizeikollege. Üblicherweise werde die Zwangsmittelandrohung im Einsatzbericht nicht aufgenommen, merkte P. an.
Ein anderer Fakt sei aber für die Verurteilung ausschlaggebend gewesen, so die Richterin: dass keine Notwehr vorlag. Der Sprayeinsatz mute ihr wie eine vorbeugende Maßnahme an, die aber nicht zu rechtfertigen sei. Es habe nicht einmal den Versuch einer körperlichen Festnahme gegeben.
Schleswig-Holsteinische Zeitung, 07.06.2011 (Der Artikel ist online nicht mehr verfügbar)
Gleicher Fall, andere Zeitung:
"Pfefferspray-Einsatz: Polizist soll 6300 Euro Geldstrafe zahlen
Beamter wegen versuchter Körperverletzung verurteilt. Polizeiamt beklagt „falsches Signal“, Gewerkschaft will Revision einlegen.
Empörung und Verunsicherung bei der Polizei im Norden: Das Amtsgericht in Elmshorn (Kreis Pinneberg) hat einen Beamten zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro verurteilt, weil er einem 27-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Der Mann hatte wegen versuchter Körperverletzung gegen den Polizisten geklagt – und das Gericht gab ihm Recht. Das Landespolizeiamt in Kiel spricht von einem „falschen Signal“. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt gar einen Dammbruch: „Sollen sich Polizisten künftig lieber verprügeln lassen, bevor sie zum Pfefferspray greifen?“, fragt GdP-Landesgeschäftsführer Karl-Hermann Rehr."
Lübecker Nachrichten, 11.06.2011
"Zahltag für Rambo-Polizisten
"Körperverletzung im Amt" - so lautet das erste Urteil gegen einen der Polizeibeamten, die am 30. September letzten Jahres am umstrittenen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten beteiligt waren. (...) Demnach wurde nun ein Strafbefehl gegen einen Beamten der Bereitschaftspolizei Göppingen rechtskräftig, wonach der Polizist eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, zahlen muss. (...) Der Polizeibeamte hatte einer am Boden sitzenden Frau grundlos Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums hatte die Bereitschaftspolizei Göppingen den eigenen Kollegen auf Grundlage einer Videoaufzeichnung angezeigt, auf der die Situation zu sehen war."
TAZ, 31.03.2011
Kennzeichnungspflicht in den Parlamenten
Amnesty International verlegt in den kommenden den Schwerpunkt der AI-Kampagne "Mehr Verantwortung bei der Polizei" weg von öffentlichen Veranstaltungen hin zu parlamentarischer Lobbyarbeit im Bundestag und den Landesparlamenten.
Im Kampagnen-Blog schreibt AI:
"Auch im Bundestag wird das Thema Polizei und Menschenrechte nun stärker als bisher thematisiert. Bereits im Herbst letzten Jahres fragte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung nach ihrer Haltung zur Kennzeichnungspflicht von Beamten der Bundespolizei.
In ihrer Antwort sah die Bundesregierung dafür keine Notwendigkeit. Begründet hat die Bundesregierung ihre Einschätzung nicht. Aus menschenrechtlicher Sicht war ihre Antwort unbefriedigend, wie Amnesty International kritisierte.
Anfang 2011 haben hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nun mit einer Großen Anfrage nachgelegt, und auch die Linksfraktion setzt ihren Einsatz für eine Kennzeichnungspflicht weiter fort – mit einem Antrag zur Bundespolizei."
Auch in den Bundesländern gibt es inzwischen einige Initiativen und Gesetzesvorschläge. Die Forderung nach Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen wird in Brandenburg inzwischen sogar von der CDU unterstützt.





