Immer wieder erreichen uns aus dem ganzen Bundesgebiet Mitteilungen von Opfern individueller Polizeigewalt oder deren Angehörigen. Die Bandbreite dessen, was sie uns erzählen, ist groß. Sie reichen von Untätigkeit bei rassistischen Angriffen bis zur schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Beispiele:

Das Recherchezentrum correctiv berichtet im Beitrag „Wenn Polizisten prügeln” exemplarisch und zusammenfassend über das erschreckend hohe Außmaß an individueller Polizeigewalt, ebenso über die verschwindend geringe juristische Ahndung dieser Vielzahl an Fällen ungesetzlicher und roher Gewalt.

Leider sind wir nicht in der Lage, den Betroffenen eine individuelle und effektive Unterstützung anbieten zu können. Wir müssen uns in unserer Arbeit auf einige Schwerpunkte konzentrieren, sowohl inhaltlich als auch regional.

Um Menschen, die uns auf der Suche nach Hilfe kontaktieren — denn eine solche existiert fast nirgendwo — nicht gänzlich im Regen stehen lassen zu müssen, möchten wir an dieser Stelle einige Hinweise geben:


Wir ziehen aus diesen an uns herangetragenen individuellen Fällen von Polizeigewalt das eindeutige Fazit:

Auch diese Fälle und deren fehlende Aufarbeitung belegen immer wieder auf erschütternde Weise, dass es an wirkungsvollen Instrumentarien zur Verfolgung solcher schweren Straftaten im Amt mangelt. Eine Aufklärung von Polizeigewalt, sei sie aus welchen vermeintlichen Gründen auch immer gegen einzelne Menschen gerichtet oder sei sie als politisches Repressionsmittel ausgeübt, kann nicht zuverlässig innerhalb des Polizeiapparats stattfinden. Warum das so ist, hat Rafael Behr, 15 Jahre Polizeibeamter und heute Professor an der Hochschule der Polizei in Hamburg, nochmals anschaulich dargelegt - siehe unser Beitrag „Innere Psychologie auf der Wache und im Einsatz”.

Wie viele andere Bürgerrechtsgruppen fordern deshalb auch wir eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten und von der Polizei unabhängige Beschwerdestellen für Betroffene von Polizeigewalt. Kriterien für solche Kontrollinstanzen wurden gemeinsam erarbeitet von Amnesty International, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein.

Und vor allem fordern wir: Ungesetzliche Polizeigewalt muss Konsequenzen haben!