Zum 1.7.2014 wurde in Niederachsen eine „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei eingerichtet. Sie nimmt „Beschwerden und Anregungen″ von „Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigten der Polizei″ entgegen, „die den Geschäfts- und Tätigkeitsbereich des Innenministeriums betreffen″, also insbesondere auch das Auftreten und Handeln der niedersächsischen Polizei. Hinweise und Meldungen werden von der Beschwerdestelle formlos und auch anonym aufgenommen, eine Beantwortung wird versprochen, sofern dies gewünscht wird.

Auf der Seite der Beschwerdestelle finden Sie Telefonnummer und -zeiten, Email-Adresse und Anschrift.

Obgleich sich die Beschwerdestelle als „unabhängige Stabsstelle″ bezeichnet, ist sie direkt dem Innenministerium unterstellt, also der obersten Dienstherrin von Landespolizei und Landesverfassungsschutz. Einer tatsächlichen Unabhängigkeit von den Exekutivbehörden, wie sie in den „Kriterien für eine unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt″ von Amnesty International, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein gemeinsamen erarbeitet wurden, wird die neu geschaffene niedersächsische Beschwerdestelle damit in keiner Weise gerecht. Dort heißt es nämlich:
„Die Kommission soll ausschließlich für Fälle von mutmaßlich rechtswidriger Gewalt sowie anderer schwerwiegender Menschrechtsverletzungen zuständig sein, die von Polizei- oder Zollbediensteten ausgeübt wurden. (...) Die Kommission soll nicht an die Exekutive angebunden sein.″