Individuelle Kennzeichnung - unabhängige Beschwerdestelle
Niedersächsische „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“
Zum 1.7.2014 wurde in Niederachsen eine „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei eingerichtet. Sie nimmt „Beschwerden und Anregungen″ von „Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigten der Polizei″ entgegen, „die den Geschäfts- und Tätigkeitsbereich des Innenministeriums betreffen″, also insbesondere auch das Auftreten und Handeln der niedersächsischen Polizei. Hinweise und Meldungen werden von der Beschwerdestelle formlos und auch anonym aufgenommen, eine Beantwortung wird versprochen, sofern dies gewünscht wird.
Auf der Seite der Beschwerdestelle finden Sie Telefonnummer und -zeiten, Email-Adresse und Anschrift.
Obgleich sich die Beschwerdestelle als „unabhängige Stabsstelle″ bezeichnet, ist sie direkt dem Innenministerium unterstellt, also der obersten Dienstherrin von Landespolizei und Landesverfassungsschutz. Einer tatsächlichen Unabhängigkeit von den Exekutivbehörden, wie sie in den „Kriterien für eine unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt″ von Amnesty International, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein gemeinsamen erarbeitet wurden, wird die neu geschaffene niedersächsische Beschwerdestelle damit in keiner Weise gerecht. Dort heißt es nämlich:
„Die Kommission soll ausschließlich für Fälle von mutmaßlich rechtswidriger Gewalt sowie anderer schwerwiegender Menschrechtsverletzungen zuständig sein, die von Polizei- oder Zollbediensteten ausgeübt wurden. (...) Die Kommission soll nicht an die Exekutive angebunden sein.″
Europaweite Petition für eine Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen
Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein hat gemeinsam mit allen Mitgliedsorganisationen der EDA (Europäische Demokratische Anwältinnen und Anwälte) Fakten zum Stand der Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte in Europa auf der Internetseite „Police Identification Europe“ zusammengetragen.
Gleichzeitig wendet sich die EDA auf dieser Seite mit einer Petition für eine europaweite Regelung zur Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen an den Präsidenten der Europäischen Kommission, die Europäische Kommission und die Kommission für Menschenrechte der Europäischen Union. Noch bis Ende Februar 2015 werden europaweit Unterschriften gesammelt.
Individuelle Kennzeichnung - unabhängige Beschwerdestelle
Gemeinsam mit vielen anderen Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen – wie z.B. Amnesty International – fordern wir eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten. Denn ohne diese Kennzeichnung ist es in den meisten Fällen aufgrund der Anonymität nicht möglich, StraftäterInnen in Uniform juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Ein Beispiel dafür wird in unserer Pressemitteilung „Niedersächsischer Koalitionsbeschluss zur individuellen Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen muss zügig umgesetzt werden“ dargestellt.
Zu diesem Thema wurde uns ein Pressespiegel zur Verfügung gestellt, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Außerdem fordern wir von der Polizei unabhängige Beschwerdestellen für Betroffene von Polizeigewalt. Klare Kriterien für solche Kontrollinstanzen wurden gemeinsam erarbeitet von Amnesty International, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein.
Kennzeichnungspflicht in den Parlamenten
Amnesty International verlegt in den kommenden den Schwerpunkt der AI-Kampagne "Mehr Verantwortung bei der Polizei" weg von öffentlichen Veranstaltungen hin zu parlamentarischer Lobbyarbeit im Bundestag und den Landesparlamenten.
Im Kampagnen-Blog schreibt AI:
"Auch im Bundestag wird das Thema Polizei und Menschenrechte nun stärker als bisher thematisiert. Bereits im Herbst letzten Jahres fragte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung nach ihrer Haltung zur Kennzeichnungspflicht von Beamten der Bundespolizei.
In ihrer Antwort sah die Bundesregierung dafür keine Notwendigkeit. Begründet hat die Bundesregierung ihre Einschätzung nicht. Aus menschenrechtlicher Sicht war ihre Antwort unbefriedigend, wie Amnesty International kritisierte.
Anfang 2011 haben hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nun mit einer Großen Anfrage nachgelegt, und auch die Linksfraktion setzt ihren Einsatz für eine Kennzeichnungspflicht weiter fort – mit einem Antrag zur Bundespolizei."
Auch in den Bundesländern gibt es inzwischen einige Initiativen und Gesetzesvorschläge. Die Forderung nach Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen wird in Brandenburg inzwischen sogar von der CDU unterstützt.