Die aktuellen „Empfehlungen für OSZE-Teilnehmerstaaten“ zur Versammlungsfreiheit sind Bestandteil des „Report: Monitoring of Freedom of Peaceful Assembly in Selected OSCE Participating States (May 2017–June 2018)“ vom 19.9.2019. Dieser Report wird regelmäßig herausgegeben von der der OSZE-Unterorganisation „Office for Democratic Institutions and Human Rights“ (OHDIR).

Der Report kann im englischsprachigen Original heruntergeladen werden. Die „Consolidated Recommendations For OSCE Participating States“ befinden sich auf den Seiten 10 bis 17.
Die vorherige Version wurde von Demobeobachtung-Suedwest übersetzt. Deren englisch- und russischsprachiges Original befindet sich im Bericht „Monitoring of Freedom of Peaceful Assembly in Selected OSCE Participating States (April 2015 – July 2016)“ vom 16.12.2016 auf den Seiten 10 bis 18.

Für das Verständnis sei erwähnt, dass die OSZE eine überstaatliche Institution ist und die Empfehlungen sich in erster Linie an Behörden und Gesetzgebungsorgane der OSZE-Mitgliedsstaaten richten.

Bei der Übersetzung haben wir uns bewusst möglichst nahe an den Originalformulierungen gehalten und haben bei einer Reihe von Begrifflichkeiten nicht auf Ausdrücke der deutschen Behördensprache zurückgegriffen. Denn diese werden durch deutsche Gesetze und Vorschriften definiert und dadurch inhaltlich interpretiert bzw. konnotiert. Indem wir auf solche Behördenausdrücke verzichten, wollen wir vermeiden, dass die Übersetzung durch einen spezifisch deutschen Gesetzgebungs- und Behördenblick verzerrt wird, der unweigerlich immer parteiisch und stark interpretativ sein wird.

Es folgt der übersetzte Wortlaut:

Zusammengefasste Empfehlungen für OSZE-Teilnehmerstaaten

(Please see English version below.)

Zunächst möchten wir kurz unsere Organisation und unsere Arbeitsweise vorstellen:

Unsere Gruppe wurde im Jahr 2010 gegründet. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf dem Polizeiverhalten im Kontext von Versammlungen in Deutschland. Dafür dokumentieren wir Polizeimaßnahmen auf Video. Dieses Material wird ausschließlich als Beweismaterial aufgenommen für Gerichtsverfahren, die sich an Versammlungen anschließen. Beispiele sind Strafverfahren gegen Demonstrierende oder verwaltungsrechtliche Verfahren, in denen die Unrechtmäßigkeit bestimmter Maßnahmen festgestellt werden soll.

Im Fall außergewöhnlicher Ereignisse bei Versammlungen oder auch wenn die Polizei unzutreffende Erklärungen zu einem Ereignis abgibt, veröffentlichen wir Pressemitteilungen.

Wir sind gut vernetzt mit allen unabhängig organisierten und regelmäßig arbeitenden Beobachtungsgruppen in Deutschland. Diese Gruppen arbeiten mit unterschiedlichen Methoden. Keine dieser Gruppen verfügt über ein Budget oder bezahlte Stellen. Wir engagieren uns in unserer Freizeit auf ehrenamtlicher Basis ohne Honorar oder Aufwandsentschädigung.

Legt man als Maßstab die Empfehlungen des ODIHR zur Freiheit für friedliche Versammlungen an eine ganze Reihe von Ereignissen in Deutschland an, so erkennt man auch bei uns einen großen Widerspruch zwischen diesen Empfehlungen und der ausgeübten Polizeipraxis.

Bei der Ausübung unserer Beobachtungsmissionen in Deutschland seit 2010 haben wir viele Fälle von Verstößen gegen die ODIHR-Empfehlungen erfahren, die sich gleichermaßen gegen Versammlungsteilnehmer*innen wie auch gegen uns als Beobachter*innen richteten. Unsere Arbeit wird z.B. durch Personalienfeststellungen, Platzverweise und Dokumentationsverbote bis hin zur Drohung aufgrund einer angeblichen Begehung einer Straftat (StGB § 201) und der Beschlagnahme unseres Equipments behindert.