Unsere Pressemitteilungen
Am Samstag, den 1. April fand eine als "Friedensdemonstration" deklarierte Querdenkendemonstration in Göttingen statt, die am Bahnhof startete und anschließend in einer langen Demoroute durch die Innenstadt verlaufen sollte. Als Bürgerrechtsorganisation "Bürger:innen beobachten Polizei und Justiz" begleiteten wir die vom Bündnis gegen Rechts und verschiedenen antifaschistischen Gruppen initiierten Gegenproteste, die sich auf eine große Kundgebung am Bahnhof und weitere Kundgebungen in der Innenstadt verteilten.
Mit insgesamt fünf Klagen zu vier Geschehnissen gehen Demonstrations- und Polizeibeobachtungsgruppen aktuell gegen die zunehmende Behinderung ihrer Arbeit durch Polizeieinsatzkräfte vor.
Unsere Initiative hat am heutigen Tag die Aktion „Spuren hinterlassen“ begleitet, die vor dem Neuen Rathaus und am Gänseliesel auf die Situation Geflüchteter in Griechenland aufmerksam gemacht hat. Die Pandemie-Auflagen wurden nach unserer Beobachtung durch die Teilnehmer*innen eingehalten: Gruppen von höchstens zwei Personen mit einigen Metern Abstand malten Schuhabdrücke und Parolen auf den Steinboden.
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 14.12.2018 zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Braunschweiger BFE-Beamte im Kontext der Anti-Repressions-Demo am 9.12.2017
Am Samstag, den 09.12.2017 fand in Göttingen die Demonstration „gegen G20 Repressionen“ mit ca. 600 TeilnehmerInnen statt. Kurz vor Ende der Demonstration kam es durch Beamte der Braunschweiger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit zur Festnahme eines Ordners. Dieser hatte sich während der Demonstration in angespannten Situationen mehrfach deeskalierend verhalten.
Für Samstag, den 10.09.2016 hatte die NPD bundesweit zu einem Aufmarsch durch Göttingen aufgerufen, der von der Stadt Göttingen verboten wurde. Das Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen und dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Gegen die stattdessen genehmigte Kundgebung vor dem Göttinger Bahnhof formierte sich ein breiter Protest: Am Abend des 09.09. und am Vormittag des 10.09. fanden Demonstrationen statt. Die Nazikundgebung mit ca. 90 Teilnehmenden wurde von etwa 900 Gegendemonstrant/innen übertönt. Bei einer „Spendengala“ unter dem Motto „Rechts gegen Rechts“ kamen 6300 € Spenden für „Sea-Watch e.V.“ zusammen.
Um 13 Uhr reisten die Neonazis wieder ab, um im Anschluss an die ihre Kundgebung in Göttingen nahezu unbehelligt durch Northeim zu marschieren.
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 26.8.2016
Als „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“, hatten wir in letzter Zeit mehrere Gelegenheiten, die Wirkung des Polizeieinsatzkonzepts auf den Verlauf einer Kundgebung bzw. Demonstration in Hinblick auf Friedlichkeit oder Eskalation zu beobachten.
Das Thema und die Beteiligten waren jeweils gleich – das Göttinger Bündnis gegen Rechts und viele Antifaschistinnen und Antifaschisten gegen den „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“. Die Polizeieinsatzkräfte kamen stets aus Niedersachsen. Die Orte waren unterschiedliche Kundgebungsorte in Göttingen.
Bei zwei der Kundgebungen (21.05.16 am Bahnhofsvorplatz und 31.07.16 auf dem Albaniplatz) trat die Polizei nach unserer Beobachtung von Anfang an aggressiv auf, setzte unverhältnismäßig körperliche Gewalt ein und prügelte sich rücksichtslos durch eine friedlich stehende Menschenmenge mit Kindern und Älteren – dies alles aus eher geringfügigem Anlass. Das Provozieren von Gegenwehr war in diesen Fällen nach unserer Einschätzung offenkundiges Ziel der Einsatztaktik. Ohne diese polizeilichen Maßnahmen wäre es nicht zu Verletzten auf beiden Seiten gekommen. Hierbei stach insbesondere die BFE als Aggressor ins Auge.
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 8.10.2015
Bereits am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen heute veröffentlichten Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt wird. (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13). Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen.“, teilt das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.
Umstrittener Polizeieinsatz mit Massen-Ingewahrsamnahme in Leinefelde am 03.09.2011 war rechtswidrig
Gemeinsame Pressemitteilung von Rechtsanwalt Sven Adam, Göttingen und
„BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" vom 14.8.2015
Das Verwaltungsgericht (VG) Weimar hat mit Urteil vom 23.06.2015, zugestellt am 12.08.2015, fünf Klägerinnen und Klägern aus Göttingen im Alter zwischen 27 und 71 Jahren Recht gegeben, die nach einem umstrittenen Polizeieinsatz im thüringischen Leinefelde aus dem Jahr 2011 gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen haben.
Am 03.09.2011 initiierte der Neonazi Thorsten Heise erstmals den Heimattag in Leinefelde. Statt die hiergegen protestierenden Demonstrierenden als Demonstrationszug nach einer bereits abgeschlossenen Gegenkundgebung wieder zurück zum Bahnhof von Leinefeld gehen zu lassen, umschlossen Polizeikräfte insgesamt 77 teilweise sogar unbeteiligte Personen nach kurzem Weg für mehr als eine Stunde. Die so in Gewahrsam genommenen Personen wurden durchgängig videografiert. Letztendlich wurden von allen umschlossenen Personen die Personalien festgestellt. Erst im Verlauf der Maßnahme wurde den überraschten Betroffenen mitgeteilt, dass sie angeblich an einer verbotenen Versammlung teilgenommen hätten (siehe auch: Pressemitteilung vom 05.06.2013). Einige Wochen später erhielten nahezu alle Betroffenen von dem Landkreis Eichsfeld Bußgeldbescheide wegen der angeblichen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung.
Auch für Polizei, Innenministerium und Verfassungsschutz gilt: Demo-AnmelderInnendaten sind zu schützen – die Weitergabe ist rechtswidrig!
Pressemitteilung der BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz Göttingen vom 19. Juli 2015
Was ist eigentlich passiert?
Mehreren AnmelderInnen von Demonstrationen in Göttingen fiel im Zuge von anwaltlicher Akteneinsicht auf, dass sich darin sehr schwatzhafte „Verlaufsberichte“ aus der Feder der örtliche PolizeibeamtInnen befanden. Darin u.a. enthalten: Name, Adresse und teilweise Telefonnummer der AnmelderInnen sowie eine Auflistung der anwesenden PressevertreterInnen. Der E-Mail-Verteiler dieser „Verlaufsberichte“ war beachtlich: Verschiedene Polizeidienststellen, das Lagezentrum des Innenministeriums und bei einigen sogar der Verfassungsschutz. Neben grundsätzlichen, datenschutzrechtlichen Belangen geht es einer der Klägerinnen auch um Folgendes: „Nehme ich mein Grundrecht auf Demonstration wahr, darf das nicht zur Folge haben, in den Akten als „polizeibekannte Linksaktivistin“ stigmatisiert zu werden“.
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" vom 25.6.2013
In einer bundesweit beachteten dpa-Pressemeldung wird über einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20.6.2013 (Aktenzeichen 11 LA 1/13) berichtet. Mit diesem Beschluss lehnt das Gericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29.12.2012 (Aktenzeichen 1 A 14/11) gegen ein Mitglied der Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" ab.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wird die Bürgerrechtsgruppe nun Verfassungsbeschwerde erheben.
Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Frage, ob Mitglieder von Bürgerrechtsgruppen Personalienfeststellungen befürchten müssen, wenn sie zu Beweiszwecken Foto- oder Video-Nahaufnahmen von PolizeibeamtInnen anfertigen, welche im Verdacht stehen, gegen bestehendes Recht zu verstoßen.
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 5.6.2013
Am 3.9.2011 wurde in Leinefelde eine Gruppe von etwa 80 AntifaschistInnen von der Polizei eingekesselt. Sie hatten gegen den so genannten „Heimattag“ protestiert, der dort regelmäßig von dem bekennenden Nazi Thorsten Heise veranstaltet wird. Nach der abschließenden Kundgebung war der Demonstrationszug, der sich auf dem Rückweg zum Bahnhof befand, von Polizeikräften umstellt worden und sämtliche Personalien wurden aufgenommen. Angeblich sei diese Demonstration verboten gewesen. Diese Ignoranz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit verblüfft, da eine Versammlung nur verboten werden kann, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass von ihr eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Alle eingeschlossenen Personen, egal ob sie an der Demonstration überhaupt teilgenommen hatten oder nicht, erhielten in der Folge kurz vor Ablauf der Verfolgungsverjährung Bußgeldbescheide wegen „Teilnahme an einer verbotenen Demonstration".
Die Betroffenen setzen sich hiergegen auf verschiedenen Ebenen juristisch zur Wehr. Über 30 von ihnen legten Einspruch gegen die Bußgeldbescheide beim Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt ein. Einige von ihnen erhoben auch Klagen vor dem Verwaltungsgericht Weimar, die die Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Polizeikessels und der anschließenden Personalienfeststellung zum Ziel haben.
Gemeinsame Pressemitteilung, 28.5.2013
Antifaschistische Linke International A.L.I.
Attac Göttingen
BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz, Göttingen
Die Linke Kreisverband Göttingen
Grüne Jugend Göttingen
Jusos Göttingen
GRÜNE Kreisverband Göttingen
Piratenpartei Landesverband Niedersachsen
- Gewerkschaft der Polizei (GdP) scheut öffentliche Diskussionsveranstaltung
- Behauptete Gefährdung von PolizeibeamtInnen durch individuelle Kennzeichnung offensichtlich nicht haltbar
- Nichtaufnahme von Ermittlungen gegen uniformierte GewalttäterInnen wegen Nichtidentifizierbarkeit: Sieben auf einen Streich!
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 13.1.2013
Am Mittwoch, den 9.1.2013, veranstaltete die NPD in Northeim eine Wahlkampf-Kundgebung. Diese wurde durch ein größeres Polizeiaufgebot unter Federführung der Northeimer Polizei und mit Unterstützung durch Göttinger Einheiten begleitet.
Der Ablauf dieses Einsatzes hinterlässt allerdings den Eindruck, dass die Polizei die Bedrohung durch Rechtsradikale nach wie vor nicht ernst nimmt:
Gemeinsame Pressemitteilung vom 14.10.2012
In vielen Städten bestehen Demonstrations-Beobachtungsgruppen, die Polizeieinsätze kritisch beobachten. Ziel dieser Gruppen ist es, das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu schützen und zu stärken sowie Polizeigewalt möglichst zu reduzieren bzw. öffentlich zu machen.
Am letzten Wochenende trafen sich auf Einladung der „BürgerInnen beobachten die Polizei und Justiz" in Göttingen verschiedene Beobachtungsgruppen und Legal Teams, um sich über Erfahrungen mit Polizeigewalt und über erfolgreiche Strategien zum Schutz von Demonstrationen auszutauschen.
„Wir sahen die Notwendigkeit, uns mit verschiedenen Gruppen auszutauschen und so unsere Handlungsmöglichkeiten zu erweitern", so die Sprecherin einer der Gruppen.
Auf der Basis von unterschiedlichen Erfahrungen, z.B. antifaschistischen Demonstrationen wie in Dresden, beim Widerstand gegen Stuttgart21, bei Abschiebungen und Castortransporten konnten die Beobachtergruppen erweiterte Strategien entwickeln.
Die TeilnehmerInnen aus Berlin, Göttingen, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart setzen sich für den Schutz der Versammlungsfreiheit und das Recht auf Polizeibeobachtung ein, das von zahlreichen Urteilen gestützt wird.
Daher haben sich die Gruppen verständigt, sich weiterhin regelmäßig auszutauschen und ihre bundesweite Zusammenarbeit zu stärken.
Als Abschluss des Treffens einigten sich die Gruppen auf folgende kurzfristig zu erfüllende Forderungen an Politik und Polizei:
- gesetzliche Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen
- Abschaffung oder min. Kennzeichnung von ZivilpolizistInnen
- Schaffung von ständigen, unabhängigen Untersuchungskommissionen zu polizeilichen Übergriffen und Gesetzesverstößen
- Einschränkung der Video- und Fotoüberwachung in einem ersten Schritt auf das gesetzlich zugelassene Maß
- Kein Einsatz von Pfefferspray auf Demonstrationen
- Keine Behinderung von DemonstrationsbeobachterInnen
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" vom 21.9.2012
Am 20. September 2012 wurde ein 25-jähriger Student vom Göttinger Amtsgericht von dem Vorwurf der Körperverletzung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte frei gesprochen.
Was wie ein Lehrstück für funktionierende Rechtsstaatlichkeit erscheinen mag, wirft aus unserer Sicht dennoch Fragen auf: Warum ist das von der Polizei zur Dokumentation des Einsatzes gedrehte Video erst am Tag der Hauptverhandlung "aufgetaucht"? Sollte vermieden werden, dass es als Bestandteil der Ermittlungsakte der Verteidigung zugänglich wird? Warum wurde die vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammfallende Anklage überhaupt erhoben, wenn doch eine kritische Würdigung aller Beweismittel - also auch des Videos -
den Schluss nahegelegt hätte, dass hier keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung besteht?
Gemeinsame Pressemitteilung, 28.3.2012
Anti-Atom-Initiative Göttingen
AntiAtomPlenum Göttingen
BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz
GRÜNE JUGEND Göttingen und Landesvorstand
Kreisverband Göttingen und Landesvorstand Niedersachsen der Piratenpartei
Stadtrats- und Kreistagsfraktion der Göttinger LINKEN, Patrick Humke (MdL der LINKEN Niedersachsen)
ver.di Fachgruppe Einzelhandel in der Region Göttingen, Northeim, Osterode
Die Göttinger Anti-Atom-Initiative klagt exemplarisch gegen die langjährige, und rechtswidrige Observationspraxis der Göttinger Polizei. Eine Vielzahl von politischen Kundgebungen und Demonstrationen sowie gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen, wurden und werden durch zivile Kräfte des örtlichen politischen Kommissariats überwacht.
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 15.07.2011
In einer Pressemitteilung beschuldigte die Polizei am 4. Juli 2011 nach dem Freispruch im Böllerwurf-Prozess einen Jugendlichen, einen Beamten zu Boden gerissen und diesen dabei verletzt zu haben. Außerdem werde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.
Bei genauerer Betrachtung lässt sich feststellen, dass keiner der Vorwürfe zutreffend ist.
Was die Polizei rhetorisch als gefährliches Hantieren mit Sprengstoffen aufzubauschen bemüht ist, stellt sich in der Realität heraus als ab 12 Jahren frei verkäufliches so genanntes Jugendfeuerwerk (Klasse I), als Spielzeug, das ganzjährig verwendet werden darf.
Uns gegenüber haben mehrere AugenzeugInnen versichert, dass sich der Vorfall mit dem verletzten Beamten genau anders herum zugetragen hat:
Pressemitteilung "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz", Göttingen - 25.05.2011
Bei Demonstrationen, Sitzblockaden und Verhaftungen setzt die Polizei immer häufiger ohne Not und in großem Umfang Pfefferspray ein. Gegen diese unverhältnismäßige polizeiliche Praxis hat die Göttinger Initiative "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" nun eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht.
Darin fordert die Initiative, den Einsatz von Pfefferspray seitens der Bundespolizei gegen Versammlungen, Menschenmengen und Einzelpersonen zu verbieten, mit Ausnahme der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben der PolizistInnen. Die Verwendung von Pfefferspray soll dem Schusswaffengebrauch gleichgestellt werden. Außerdem soll mittels eines Bundesgesetzes sowie im Rahmen der Innenministerkonferenz die selbe Einschränkung für die Länderpolizeien erwirkt werden.
"Was bei gesunden Personen und aus größerer Entfernung äußerst unangenehm ist, kann bei Asthmatikern und Allergikern, also zusammen einem Viertel der Erwachsenen, und in Zusammenwirkung mit einigen Medikamenten und Drogen schwere gesundheitliche Folgen haben - bis hin zum Tod" , begründet Petent Laich die Eingabe, die er stellvertretend für die Initiative eingereicht hat.
"Seit 2009 sind fünf Todesfälle in Deutschland im Zusammenhang mit einem Pfeffersprayeinsatz der Polizei bekannt geworden. Von Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Mittel kann keine Rede mehr sein, wenn z.B. eine Sitzblockade mittels eines potenziell tödlichen Reizmittels aufgelöst wird", so Laich weiter.
Die Petition konnte vom 25.05.2011 bis 07.07.2011 online mitgezeichnet werden.
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 01.02.2011
Nach einer Auswertung des uns vorliegenden Foto- und Videomaterials der Demonstration am 22.01.2011 anlässlich der DNA-Entnahme eines 20-jährigen Göttingers kommen wir (die BügerInnen beobachten Polizei und Justiz) zu folgendem Ergebnis:
Das Material zeigt die mitunter anlasslose und willkürliche Gewalteskalation von Seiten der Polizei. Diese Eskalationen erscheinen in der Gesamtschau als bereits im Vorfeld geplant und mit Eskalationsstrategie ausgeführt.
Die Behauptung der Polizei, Vermummung unterbinden zu müssen, ist nicht überzeugend, da die Definition von Vermummung der mutwilligen Interpretation der Polizei überlassen ist und damit Übergriffe zu rechtfertigen scheint. Zudem ist nach der Verhältnismäßigkeit zwischen tatsächlicher oder vermeintlicher Vermummung auf der einen und massiven Prügel- und Pfeffersprayeinsätzen auf der anderen Seite zu fragen.
So wurde dokumentiert, wie die eingesetzte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), welche der Demonstration voraus ging, die Helme unmittelbar und ohne Anlass aufsetzte, kaum dass die Demo aus der Öffentlichkeit der Fußgängerzone in die Reitstallstraße abbog. Als die Demonstration nach einer Zwischenkundgebung am Waageplatz weitergehen wollte, wurde ihr der Weg durch die BFE wirksam versperrt, das Fronttransparent mit Einsatzschlagstöcken aus den Händen geschlagen und die ersten Reihen der DemonstrationsteilnehmerInnen mit Pfefferspray attackiert. Bis zu diesem Zeitpunkt und auch darüber hinaus verhielten sich die TeilnehmerInnen der Demonstration rein defensiv.
Abermals stellte sich der Demonstration eine Polizeikette grundlos kurz nach Einbiegen in die Goetheallee in den Weg. Ein Polizist sprühte hier in einer völlig friedlichen Situation abermals anlasslos Pfefferspray in die Demonstration.
Hintergrundinformationen zum Thema: Polizei verweigert Dialog
Gemeinsame Pressemitteilung, 24.11.2010
Anlässlich der abgesagten Stellungnahme des Präsidenten der Göttinger Polizeidirektion Robert Kruse in der öffentlichen Sitzung des Göttinger Stadtrats am 5.11.2010
Die Absagen einer Stellungnahme von Polizeipräsident Kruse in der öffentlichen Sitzung des Rates am 5.11. sowie von Göttinger Staatsanwaltschaft und Polizeiführung an den vom Stadtrat beschlossenen Runden Tisch lassen Zweifel an deren Demokratieverständnis aufkommen. Das heutige massive Polizeiaufgebot im Göttinger Rathaus, um die stattdessen anberaumte Sitzung mit den Ratsfraktionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen die interessierte Öffentlichkeit abzuschotten, verstärken diese Zweifel nur weiter. Nur durch die kurzfristig einberufene öffentliche Fraktionssitzung der GöLINKE vor der Tür des Ratssaales konnte eine Protestveranstaltung im Rathaus erfolgen. Polizei und Stadtverwaltung wollten die Demonstrierenden draußen stehen lassen. Die Demonstrierenden gaben ihrem Protest verbal, auf Bildern und mit Transparenten Ausdruck.
Wir, die neu gegründete Initiative "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz", nutzten am vergangenen Samstag den "Tag der offenen Tür" der Göttinger Polizei um die BesucherInnen über Beispiele polizeilichen Fehlverhaltens aus jüngerer Zeit zu informieren. Wir freuen uns über die große Offenheit der Teilnehmenden, sich mit unserer Kritik an Polizei und Justiz vertraut zu machen.
Zugleich wirft die Werbeveranstaltung der Polizei - ausgerechnet unter dem Motto "Zivilcourage"- einige Fragen auf:
ZIVILCOURAGE HAT VIELE GESICHTER - ZEIG DEINS.
fordert uns das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration auf und nennt sechs kluge Möglichkeiten, Zivilcourage zu zeigen. Wir haben Zivilcourage, wir zeigen Zivilcourage. "Jeder kann etwas tun, wenn anderen etwas getan wird" diesen Ausspruch des Ministers Schünemann nehmen wir ernst.
1. Gefahrlos handeln. Das Wichtigste zuerst: Behalten Sie immer einen kühlen Kopf […] Provozieren Sie den oder die Täter nicht, aber geben Sie zu verstehen, dass sie nicht bereit sind, Gewalt gegen andere zu akzeptieren.
NPD-Demo 13. Mai 2006: Polizeibeamte überprüfen Demonstranten, einer entzieht sich der Kontrolle. Darauf hin wird er festgehalten und auf die Erde geworfen. Ein Journalist gibt dem handelnden Polizeibeamten durch Hand auf den Rücken legen zu verstehen, dass er die Gewalt gegen den anderen nicht akzeptiert. Folge: Der Journalist wird angeklagt, einen Beamten weggezerrt, getreten und Widerstand geleistet zu haben. Ein Videoband beweist das Gegenteil.
2. Mithilfe fordern Gemeinsam lässt sich mehr erreichen. Deshalb: Machen Sie auch andere auf die Situation aufmerksam. […]
Oktober 2006, Demo gegen die zunehmende Unterhöhlung des Versammlungsfreiheit durch die Polizei. Die Polizei, gereizt, erläßt zahlreiche Auflagen, kesselt die Demonstration ein und filmt ununterbrochen. (2 Jahre später wird dies Vorgehen als rechtswidrig eingestuft). Unter den Demonstranten befinden sich Schlapphüte, Clowns und Weihnachtsmänner. Nikoläuse machen andere mit Schildern "Vorsicht Kamera" auf das rechtswidrige Filmen aufmerksam. Nicht lange, dann wird einem das Pappschild weggerissen. Folge: Anklage,damit einen Polizeibeamten geschlagen zuhaben. Ein Video zeigt allerdings, dass der Polizei-Kameramann das Pappschild heruntergerissen und damit einen Kollegen leicht an der Mütze getroffen hatte. (Broschüre "Für gesellschaftliches Engagement - Gegen Kriminalisierung und politische Justiz", herausgegeben vom Göttinger Anti-Repressionsbündnis, 2010 S. 23 ff)