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Pressemitteilung des Anwalts Sven Adam
Freispruch in Verfahren um die Räumung der ehemaligen JVA im Herbst 2022. Unser Videomaterial beweist die Lüge einer Hannoveraner Polizeieinheit. Der Rechtsanwalt Sven Adam hat am Montag, den 22.11.2023 Strafanzeige erstattet.
Pressemitteilung lesen:
Resümee zur den Protesten gegen die Querdenkendemo am 1. April 2023 in Göttingen
Am Samstag, den 1. April fand eine als "Friedensdemonstration" deklarierte Querdenkendemonstration in Göttingen statt, die am Bahnhof startete und anschließend in einer langen Demoroute durch die Innenstadt verlaufen sollte. Als Bürgerrechtsorganisation "Bürger:innen beobachten Polizei und Justiz" begleiteten wir die vom Bündnis gegen Rechts und verschiedenen antifaschistischen Gruppen initiierten Gegenproteste, die sich auf eine große Kundgebung am Bahnhof und weitere Kundgebungen in der Innenstadt verteilten.
Freispruch nach haltloser Anschuldigung durch Neonazis
Am 9. Februar 2023 wurde vor dem Amtsgericht Göttingen ein Vorfall verhandelt, der ziemlich genau ein Jahr zurücklag. Am Rande der damaligen Anti-Atom-Mahnwache am 7. Februar 2022 tauchte am Gänseliesel in Göttingen eine Clique von vier Männern einschließlich des in der Region bekannten Neonazis Jens Wilke auf.
Wir sind im Fediverse
In eigener Sache:
Auch wir sind jetzt im Fediverse. Besucht ab sofort unser Profil bei Mastodon: @
Demobeobachter*innen erringen vor Gericht einen wichtigen Sieg
Demobeobachter*innen erringen vor Gericht einen wichtigen Sieg:
Warum nicht alle in einen Topf (Kessel) geworfen werden dürfen …
Mit Beschluss vom 11.08.2022 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. VGH 1 S 326/22) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10.11.2021 (Az. 5 K 2034/20) bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass diverse polizeiliche Maßnahmen (u.a. Feststellung der Personalien, Durchsuchung und Erteilung eines Platzverweises) gegen zwei Demobeobachter*innen rechtswidrig gewesen sind.
§ 201 StGB als mögliches Hindernis bei der Dokumentation polizeilichen Handelns?
Durch die Strafvorschrift des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) wird ua. diejenige mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, die unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Da bei der Anfertigung eines Handy-Videos in der Regel automatisch die Tonaufnahme mitläuft, kann der Tatbestand des § 201 StGB auch so verwirklicht werden.
Demonstrationsbeobachtungsgruppen koordinieren bundesweit rechtliche Schritte gegen Behinderung ihrer Arbeit
Mit insgesamt fünf Klagen zu vier Geschehnissen gehen Demonstrations- und Polizeibeobachtungsgruppen aktuell gegen die zunehmende Behinderung ihrer Arbeit durch Polizeieinsatzkräfte vor.
Nachschau auf die polizeilichen Auflösungen der Aktion „Spuren hinterlassen“ am 5. 4. 2020 in Göttingen und bundesweit
Die Ereignisse am 5. 4. 2020 in Göttingen, machen uns mit zunehmendem zeitlichem Abstand immer fassungsloser: Zum Zeitpunkt der Anordnung zur Auflösung der Demonstration befanden sich auf der gesamtem Fläche zwischen der Bushaltestelle vor dem Neuen Rathaus und dem Bauzaun an den Wasserspielen 8 Polizisten und 20 weitere Personen. Auf dem gegenüberliegenden Gehweg bis zum Fußgängerüberweg an der Keplerstraße befanden sich 5 Polizisten und ca. 15 weitere Personen (in jedem Supermarkt ist aktuell die Personendichte weitaus höher). Zu den wenigen Situationen mit geringeren Abständen als 1,5 m, z.B. am Fußgängerüberweg zum Neuen Rathaus, kam es erst durch die Räumungsanordnung der Polizei.
Polizei in Corona–Ausnahmezustand: Grundrechte jetzt generell suspendiert?
Unsere Initiative hat am heutigen Tag die Aktion „Spuren hinterlassen“ begleitet, die vor dem Neuen Rathaus und am Gänseliesel auf die Situation Geflüchteter in Griechenland aufmerksam gemacht hat. Die Pandemie-Auflagen wurden nach unserer Beobachtung durch die Teilnehmer*innen eingehalten: Gruppen von höchstens zwei Personen mit einigen Metern Abstand malten Schuhabdrücke und Parolen auf den Steinboden.
„Empfehlungen für OSZE-Teilnehmerstaaten“ zur Versammlungsfreiheit
Die aktuellen „Empfehlungen für OSZE-Teilnehmerstaaten“ zur Versammlungsfreiheit sind Bestandteil des „Report: Monitoring of Freedom of Peaceful Assembly in Selected OSCE Participating States (May 2017–June 2018)“ vom 19.9.2019. Dieser Report wird regelmäßig herausgegeben von der der OSZE-Unterorganisation „Office for Democratic Institutions and Human Rights“ (OHDIR).
Wortmeldung der Bürgerrechtsgruppe „Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz“ aus Deutschland beim „Supplementary Human Dimension Meeting III“ der OSZE am 21.-22.11.2019 in Wien
(Please see English version below.)
Zunächst möchten wir kurz unsere Organisation und unsere Arbeitsweise vorstellen:
Unsere Gruppe wurde im Jahr 2010 gegründet. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf dem Polizeiverhalten im Kontext von Versammlungen in Deutschland. Dafür dokumentieren wir Polizeimaßnahmen auf Video. Dieses Material wird ausschließlich als Beweismaterial aufgenommen für Gerichtsverfahren, die sich an Versammlungen anschließen. Beispiele sind Strafverfahren gegen Demonstrierende oder verwaltungsrechtliche Verfahren, in denen die Unrechtmäßigkeit bestimmter Maßnahmen festgestellt werden soll.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Braunschweiger BFE-Beamte
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 14.12.2018 zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Braunschweiger BFE-Beamte im Kontext der Anti-Repressions-Demo am 9.12.2017
Online-Forschungsprojekt zu „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ gestartet
Am 8. November 2018 startete das von der DFG geförderte Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ (KviAPol) der Ruhr-Universität Bochum eine Online-Befragung von Betroffenen unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Personen, die übermäßige körperliche Gewalt durch die Polizei in Deutschland erlebt haben, können noch bis 13. Januar 2019 teilnehmen. Alle Angaben sind freiwillig und werden anonym erhoben.
Der Onlinefragebogen ist auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch abrufbar.
Ein Infoflyer auf Deutsch und Englisch kann auf der Internetseite des Projekts heruntergeladen oder kostenfrei bei
Weitere Infos:
Internetseite des Forschungsprojekts
KviAPol bei Twitter
KviAPol bei Facebook
Das Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ (KviAPol) von Tobias Singelnstein, Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau und Nadine Drolshagen wird von der DFG gefördert. Sie stehen für Rückfragen gerne per Email oder Telefon zur Verfügung.
Studie zu rechtswidriger Polizeigewalt aus Opferperspektive
Der Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum führt eine zweijährige Studie durch zu rechtswidriger Polizeigewalt aus der Perspektive der Opfer. Das Forschungsprojekt mit dem Titel „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte - Viktimisierungsprozesse, Anzeigeverhalten, Dunkelfeldstruktur“ hat sich das Ziel gesetzt, zu ermitteln, welche Personen in welchen Situationen Opfer von Gewalt durch Polizeibeamte werden, wer warum Anzeige erstattet oder nicht und wie das Dunkelfeld aussieht. Das Projekt unter Leitung von Prof. Dr. Tobias Singelnstein wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert.
Bürgerrechtsorganisation dokumentiert Polizeigewalt und Verhinderung ärztlicher Hilfe
Am Samstag, den 09.12.2017 fand in Göttingen die Demonstration „gegen G20 Repressionen“ mit ca. 600 TeilnehmerInnen statt. Kurz vor Ende der Demonstration kam es durch Beamte der Braunschweiger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit zur Festnahme eines Ordners. Dieser hatte sich während der Demonstration in angespannten Situationen mehrfach deeskalierend verhalten.
Göttinger BFE veranstaltet Menschenjagd
Für Samstag, den 10.09.2016 hatte die NPD bundesweit zu einem Aufmarsch durch Göttingen aufgerufen, der von der Stadt Göttingen verboten wurde. Das Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen und dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Gegen die stattdessen genehmigte Kundgebung vor dem Göttinger Bahnhof formierte sich ein breiter Protest: Am Abend des 09.09. und am Vormittag des 10.09. fanden Demonstrationen statt. Die Nazikundgebung mit ca. 90 Teilnehmenden wurde von etwa 900 Gegendemonstrant/innen übertönt. Bei einer „Spendengala“ unter dem Motto „Rechts gegen Rechts“ kamen 6300 € Spenden für „Sea-Watch e.V.“ zusammen.
Um 13 Uhr reisten die Neonazis wieder ab, um im Anschluss an die ihre Kundgebung in Göttingen nahezu unbehelligt durch Northeim zu marschieren.
Göttinger Bürgerrechtsgruppe fordert Ende des Einsatzes der BFE bei Versammlungen
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 26.8.2016
Als „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“, hatten wir in letzter Zeit mehrere Gelegenheiten, die Wirkung des Polizeieinsatzkonzepts auf den Verlauf einer Kundgebung bzw. Demonstration in Hinblick auf Friedlichkeit oder Eskalation zu beobachten.
Das Thema und die Beteiligten waren jeweils gleich – das Göttinger Bündnis gegen Rechts und viele Antifaschistinnen und Antifaschisten gegen den „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“. Die Polizeieinsatzkräfte kamen stets aus Niedersachsen. Die Orte waren unterschiedliche Kundgebungsorte in Göttingen.
Bei zwei der Kundgebungen (21.05.16 am Bahnhofsvorplatz und 31.07.16 auf dem Albaniplatz) trat die Polizei nach unserer Beobachtung von Anfang an aggressiv auf, setzte unverhältnismäßig körperliche Gewalt ein und prügelte sich rücksichtslos durch eine friedlich stehende Menschenmenge mit Kindern und Älteren – dies alles aus eher geringfügigem Anlass. Das Provozieren von Gegenwehr war in diesen Fällen nach unserer Einschätzung offenkundiges Ziel der Einsatztaktik. Ohne diese polizeilichen Maßnahmen wäre es nicht zu Verletzten auf beiden Seiten gekommen. Hierbei stach insbesondere die BFE als Aggressor ins Auge.
Bundesverfassungsgericht unterstreicht Recht auf Dokumentation von Rechtsverstößen durch die Polizei bei Demonstrationen zu Beweiszwecken
Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 8.10.2015
Bereits am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen heute veröffentlichten Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt wird. (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13). Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen.“, teilt das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.
Polizei erkennt an: Weitergabe persönlicher Daten in polizeilichen "Verlaufsberichten" über großen Verteiler war rechtswidrig
Aufgrund eines Runderlasses des niedersächsischen Innenministeriums vom 1.8.2012 schreiben Polizeidienststellen in Niedersachsen im Anschluss an Versammlungen so genannte „Verlaufsberichte“. Diese werden über einen großen E-Mail-Verteiler an verschiedene andere Polizeidienststellen des Landes, an das Lagezentrum im niedersächsischen Innenministerium und in nicht wenigen Fällen auch an den Landesverfassungsschutz weiter geleitet.
Jahrelang war es Praxis darin persönliche Daten der AnmelderInnen von Versammlungen aufzulisten: Namen, Adressen und teilweise auch Telefonnummern liefen so über Dutzende Schreibtische und Bildschirme. Auch kleine und in den bekannten Fällen (in Göttingen und Hannover) fast ausnahmslos völlig friedliche Versammlungen waren betroffen. Zusätzlich fanden sich in einigen Fällen eine Auflistung der bei den Versammlungen anwesenden PressevertreterInnen.
Auch aus Berlin sind ähnliche Fälle bekannt geworden.
Gegen diese Missachtung des Grundrechts auf Versammlungfreiheit und elementarer Datenschutzrechte erhoben insgesamt fünf Betroffene aus Göttingen Klage. Diese hatten nun Erfolg:
Datenbasar: Nix da!
Auch für Polizei, Innenministerium und Verfassungsschutz gilt: Demo-AnmelderInnendaten sind zu schützen – die Weitergabe ist rechtswidrig!
Pressemitteilung der BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz Göttingen vom 19. Juli 2015
Was ist eigentlich passiert?
Mehreren AnmelderInnen von Demonstrationen in Göttingen fiel im Zuge von anwaltlicher Akteneinsicht auf, dass sich darin sehr schwatzhafte „Verlaufsberichte“ aus der Feder der örtliche PolizeibeamtInnen befanden. Darin u.a. enthalten: Name, Adresse und teilweise Telefonnummer der AnmelderInnen sowie eine Auflistung der anwesenden PressevertreterInnen. Der E-Mail-Verteiler dieser „Verlaufsberichte“ war beachtlich: Verschiedene Polizeidienststellen, das Lagezentrum des Innenministeriums und bei einigen sogar der Verfassungsschutz. Neben grundsätzlichen, datenschutzrechtlichen Belangen geht es einer der Klägerinnen auch um Folgendes: „Nehme ich mein Grundrecht auf Demonstration wahr, darf das nicht zur Folge haben, in den Akten als „polizeibekannte Linksaktivistin“ stigmatisiert zu werden“.
Niedersächsische „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“
Zum 1.7.2014 wurde in Niederachsen eine „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei eingerichtet. Sie nimmt „Beschwerden und Anregungen″ von „Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigten der Polizei″ entgegen, „die den Geschäfts- und Tätigkeitsbereich des Innenministeriums betreffen″, also insbesondere auch das Auftreten und Handeln der niedersächsischen Polizei. Hinweise und Meldungen werden von der Beschwerdestelle formlos und auch anonym aufgenommen, eine Beantwortung wird versprochen, sofern dies gewünscht wird.
Auf der Seite der Beschwerdestelle finden Sie Telefonnummer und -zeiten, Email-Adresse und Anschrift.
Obgleich sich die Beschwerdestelle als „unabhängige Stabsstelle″ bezeichnet, ist sie direkt dem Innenministerium unterstellt, also der obersten Dienstherrin von Landespolizei und Landesverfassungsschutz. Einer tatsächlichen Unabhängigkeit von den Exekutivbehörden, wie sie in den „Kriterien für eine unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt″ von Amnesty International, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein gemeinsamen erarbeitet wurden, wird die neu geschaffene niedersächsische Beschwerdestelle damit in keiner Weise gerecht. Dort heißt es nämlich:
„Die Kommission soll ausschließlich für Fälle von mutmaßlich rechtswidriger Gewalt sowie anderer schwerwiegender Menschrechtsverletzungen zuständig sein, die von Polizei- oder Zollbediensteten ausgeübt wurden. (...) Die Kommission soll nicht an die Exekutive angebunden sein.″
Fälle von individueller Polizeigewalt
Immer wieder erreichen uns aus dem ganzen Bundesgebiet Mitteilungen von Opfern individueller Polizeigewalt oder deren Angehörigen. Die Bandbreite dessen, was sie uns erzählen, ist groß. Sie reichen von Untätigkeit bei rassistischen Angriffen bis zur schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Beispiele:
- Der Besitzer eines Wanderzirkus war häufig betroffen von rassistischen Pöbeleien, Bedrohungen und Angriffen. Rief er die Polizei, so ließ diese sich oft erst nach längerer Zeit oder gar nicht blicken. Auch als ein Stein nur knapp sein im Bett schlafendes Kind verfehlte, reagierten die herbeigerufenen Polizisten mit Abwiegeln.
- Eine Mutter erzählte uns, wie ihr jugendlicher Sohn auf einem Jahrmarkt festgenommen und anschließend in der Polizeiwache krankenhausreif geschlagen wurde.
- Einer Frau wurde nach ihrer Festnahme auf der Wache ein Arm gebrochen.
- Ein Vater berichtete von seinem Sohn, der ebenfalls auf einer Polizeiwache schwer misshandelt wurde. Der auf die Wache herbeigerufene Vater traf dort seinen Sohn in Todesangst an. Nach dieser Misshandlung fühlte sich der Sohn tagelang unwohl, hatte starke Kopfschmerzen. Wenige Wochen darauf starb er plötzlich. Der Vater klagte vergeblich durch alle Instanzen, der Obduktionsbericht wird ihm bis heute vorenthalten.
Das Recherchezentrum correctiv berichtet im Beitrag „Wenn Polizisten prügeln” exemplarisch und zusammenfassend über das erschreckend hohe Außmaß an individueller Polizeigewalt, ebenso über die verschwindend geringe juristische Ahndung dieser Vielzahl an Fällen ungesetzlicher und roher Gewalt.
Leider sind wir nicht in der Lage, den Betroffenen eine individuelle und effektive Unterstützung anbieten zu können. Wir müssen uns in unserer Arbeit auf einige Schwerpunkte konzentrieren, sowohl inhaltlich als auch regional.
Um Menschen, die uns auf der Suche nach Hilfe kontaktieren — denn eine solche existiert fast nirgendwo — nicht gänzlich im Regen stehen lassen zu müssen, möchten wir an dieser Stelle einige Hinweise geben:
Innere Psychologie auf der Wache und im Einsatz
Im Beitrag „Atmosphäre der Hörigkeit” der Stuttgarter Online-Wochenzeitung Kontext erklärt Rafael Behr, 15 Jahre Polizeibeamter und heute Professor an der Hochschule der Polizei in Hamburg, warum PolizistInnen nicht gegen KollegInnen aussagen und warum er für eine individuelle Kennzeichnung ist. Auch das Selbstverständnis von PolizeibeamtInnen innerhalb der Gewaltenteilung, ihr Verhältnis zu Demonstrierenden und das periodisch wiederkehrende Beklagen steigender Gewalttaten gegen PolizistInnen beleuchtet Behr:
Prinzipiell gilt ein Ehrenkodex in der Kultur der Polizei: Kollegen werden weder an Vorgesetzte verraten noch anderen Instanzen ausgeliefert. Die Loyalität untereinander ist größer als die gegenüber der Integrität der Polizei.
Viele Polizisten bedienen sich eines Kompromisses. Sie sagen: Nichts gesehen, gehört, gerade weggeguckt, nicht genau gesehen. Sie bedienen sich, moralisch gesehen, einer Halbwahrheit oder Halblüge, um Kollegen zu schützen. Menschlich verständlich, rechtsstaatlich beschämend.
Niedersächsischer Koalitionsbeschluss zur individuellen Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen muss zügig umgesetzt werden
Gemeinsame Pressemitteilung, 28.5.2013
Antifaschistische Linke International A.L.I.
Attac Göttingen
BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz, Göttingen
Die Linke Kreisverband Göttingen
Grüne Jugend Göttingen
Jusos Göttingen
GRÜNE Kreisverband Göttingen
Piratenpartei Landesverband Niedersachsen
- Gewerkschaft der Polizei (GdP) scheut öffentliche Diskussionsveranstaltung
- Behauptete Gefährdung von PolizeibeamtInnen durch individuelle Kennzeichnung offensichtlich nicht haltbar
- Nichtaufnahme von Ermittlungen gegen uniformierte GewalttäterInnen wegen Nichtidentifizierbarkeit: Sieben auf einen Streich!
Bundesverwaltungsgericht verwirft Fotografierverbot
Fotografierverbot rechtswidrig - ein Polizeieinsatz ist ein "zeitgeschichtliches Ereignis"
Das Urteil bezieht sich zwar unmittelbar auf ein von der Polizei gegen Pressemitarbeiter ausgesprochenes Fotografierverbot, es trifft aber eine Feststellung von wesentlich weiter gehender Bedeutung. Diese betrifft den Bereich des Kunsturhebergesetzes und das Ablichten von Polizeieinsätzen im Allgemeinen - egal durch wen: Ein Polizeieinsatz ist ein "zeitgeschichtliches Ereignis" im Sinne des § 23 KUG.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.3 2012:
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (am 28.3.2012, Anm.) entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot rechtswidrig war, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren.