Aufgrund eines Runderlasses des niedersächsischen Innenministeriums vom 1.8.2012 schreiben Polizeidienststellen in Niedersachsen im Anschluss an Versammlungen so genannte „Verlaufsberichte“. Diese werden über einen großen E-Mail-Verteiler an verschiedene andere Polizeidienststellen des Landes, an das Lagezentrum im niedersächsischen Innenministerium und in nicht wenigen Fällen auch an den Landesverfassungsschutz weiter geleitet.

Jahrelang war es Praxis darin persönliche Daten der AnmelderInnen von Versammlungen aufzulisten: Namen, Adressen und teilweise auch Telefonnummern liefen so über Dutzende Schreibtische und Bildschirme. Auch kleine und in den bekannten Fällen (in Göttingen und Hannover) fast ausnahmslos völlig friedliche Versammlungen waren betroffen. Zusätzlich fanden sich in einigen Fällen eine Auflistung der bei den Versammlungen anwesenden PressevertreterInnen.

Auch aus Berlin sind ähnliche Fälle bekannt geworden.

Gegen diese Missachtung des Grundrechts auf Versammlungfreiheit und elementarer Datenschutzrechte erhoben insgesamt fünf Betroffene aus Göttingen Klage. Diese hatten nun Erfolg:

Die Polizeidirektion Göttingen räumt ein, dass diese Praxis rechtswidrig war. In einem Anerkenntnis aus dem Juni 2015 kündigt die Polizei an, nicht nur die personenbezogenen Daten in den eigenen Akten zu löschen, sondern auch die unrechtmäßigen EmpfängerInnen dazu aufzufordern, es ihnen nachzutun.

Allerdings gilt dieses Anerkenntnis nur für die fünf Klagenden. Wir empfehlen AnmelderInnen von Kundgebungen und Demonstrationen, nun selbst tätig zu werden und Akteneinsicht bei „Ihrer“ Polizei zu beantragen, ggf. Verlaufsberichte anzufordern und wenn diese persönliche Daten enthalten ebenfalls auf Löschung zu klagen.

 

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