Unsere Initiative hat am heutigen Tag die Aktion „Spuren hinterlassen“ begleitet, die vor dem Neuen Rathaus und am Gänseliesel auf die Situation Geflüchteter in Griechenland aufmerksam gemacht hat. Die Pandemie-Auflagen wurden nach unserer Beobachtung durch die Teilnehmer*innen eingehalten: Gruppen von höchstens zwei Personen mit einigen Metern Abstand malten Schuhabdrücke und Parolen auf den Steinboden.

1,5 Stunden nach Beginn forderte die Polizei plötzlich zwei Aktionsteilnehmerinnen und ein Mitglied unserer Gruppe auf, sich weiter auseinander zu begeben, obwohl die adressierten Teilnehmerinnen sich mindestens 1,5 Meter entfernt von unserem Mitglied aufhielten. Von den Beteiligten – und insbesondere von unserem Mitglied – wurden die Personalien aufgenommen. Dies war Anlass für die Polizei, die 20 bis 30 Teilnehmer*innen auf dem Vorplatz des Neuen Rathauses insgesamt als Versammlung zu werten und diese aufgrund der aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufzulösen. Dabei wurden alle Teilnehmer*innen gefilmt. Obwohl sich bereits bei der ersten Aufforderung die 20 bis 30 anwesenden Personen bis hin zum Gebäude der Raiffeisenbank verteilten, erging eine zweite Aufforderung der Polizei die Versammlung aufzulösen und im Anschluss weitere Personalienfeststellungen trotz weiterhin sichergestellter Einhaltung der Verordnungsvorgaben. Dabei haben die Polizist*innen weder selbst untereinander den gebotenen Sicherheitsabstand eingehalten noch sich und andere durch Mundschutz oder Handschuhe geschützt.

Das Versammlungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind im Rahmen des Infektionsschutzes so gut wie möglich miteinander in Einklang zu bringen. Das bedeutet: Versammlungen, die so durchgeführt werden, dass von ihnen keine erhöhte Infektions-bzw. Übertragungsgefahr ausgeht, müssen rechtlich zulässig sein und auch praktisch möglich bleiben.

„Das gesamte Geschehen wird noch ein verwaltungsgerichtliches Nachspiel haben. Denn auch in Zeiten der Pandemie löst sich das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz nicht in Luft auf“, so Roland Laich.

„Des Weiteren sind unsere Rechte als Beobachter*innen durch die polizeilichen Maßnahmen in unzulässiger Weise verletzt worden“, so Roland Laich weiter. „Im Umgang mit unserer Arbeit, deren Wichtigkeit aus rechtsstaatlicher Sicht auch das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich unterstrichen hatte, lassen die heutigen Maßnahmen gegen unsere Mitglieder eine erschreckende Ignoranz geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung erkennen.“

Insgesamt bewerten wir die sich abzeichnende Tendenz, jegliche Versammlungen zu verbieten und zu unterbinden, als verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Die einzige Gefahr ging an diesem Tag von den ca. 15 Beamten aus, die ohne Mundschutz und ohne Handschuhe den gebotenen Sicherheitsabstand zu den Anwesenden oftmals ignorierten. Infektionsschutz sieht anders aus!