Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz

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Am 25. Juli 2026 war die AfD ab circa 10:00 Uhr bis 14:30 mit einem "Infostand zum Thema Umwelt" in der Göttinger Innenstadt vertreten. Hiergegen formierte sich spontan antifaschistischer Gegenprotest von linken Aktivist*innen, OMAS GEGEN RECHTS und den Parteien „die Linke“ und „Bündnis 90 - die Grünen“.
Als Bürgerrechtsorganisation "Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz" beobachten und dokumentieren wir Polizeihandeln mit Blick auf das Versammlungsrecht.

Was wir erlebt haben, ist ein weitestgehend friedlicher aber lautstarker Protest. Mit dem Eingreifen einer Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Braunschweig wurde die Stimmung auf dem Marktplatz angespannter.

Nach unserer Beobachtung und nach Austausch mit anwaltlichen Vertretungen und Presse agierten die Beamt*innen unverhältnismäßig repressiv und aggressiv gegenüber den Menschen auf dem Göttinger Marktplatz direkt neben der Gänseliesel.
Neben verbalagressivem Verhalten („Gehen Sie jetzt da rüber, sonst sperre ich Sie ein.“), wurden Menschen geschubst und in einem Fall zur Identitätsfeststellung zu Boden gebracht.
Trotz Einhalten von geforderten Abständen und Fluchtlinien wurde von Beamt*innen in Transparente hineingeschlagen, hinter denen Menschen standen.
Einer Pressevertreterin wurde mit einem Stoß auf ihre Brüste beim Dokumentieren behindert und aktiv ihre Pressearbeit beschnitten.

Die von uns beobachteten Identifikationsfeststellungen fanden aus augenscheinlich nichtigen Gründen und zum Teil unter Anwendung von Zwang statt. Eine Person schien den geforderten Abstand mit einem auf dem Markt geparkten Mannschaftswagen der Polizei zu unterschreiten, wofür sie zur Personalienfeststellung mitgenommen wurde. Einer weiteren Person wurde aufgrund des Pfeifens einer Trillerpfeife trotz des Folgeleistens einer Distanzierung in Gewahrsam genommen. Es sei Körperverletzung hieß es demnach von Seiten der Polizei.

Über einen lange Zeitraum stand ein Dokumentationswagen der Polizei mit ausgefahrenem Stativ und Kamera in Blickrichtung Versammlung neben dem Ort des Geschehens. Dieses Vorgehen hat in Göttingen Geschichte. Stufte doch das Verwaltungsgericht Göttingen (Urteil vom 11.12.2013, Az. 1 A 283/12) die präventive Videoüberwachung einer Demonstration durch die Polizei als rechtswidrig ein. Die Polizei darf Übersichtsaufnahmen nur dann anfertigen, wenn eine konkrete und erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt.

„Die BFE-Beamten zu beobachten, wie sie Personen unter Einsatz von Gewalt in einem überfallartigen Zugriff Transparent und Megaphon entreißen, ist erschreckend, ist ein Megaphon doch das etablierteste Werkzeug einer Versammlung schlechthin. Es scheint gerade so, als sei die Braunschweiger BFE eigeninitiativ und ohne Leitung des Einsatzleiters unterwegs gewesen.“ sagt Sophie Wyderka von den Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz.

Die Initiative Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz fordert, das Verhalten der Braunschweiger BFE in Göttingen zu prüfen - insbesondere und im Hinblick auf zu erwartende Strafverfahren gegen Protestierende.
Wyderka ergänzt: „Gerade angesichts des Anlasses, dem Zusammenstehen der Zivilgesellschaft gegenüber einer undemokratischen Partei, muss das unverhältnismäßige und unkontrolliert anmutende Verhalten der BFE besonders verurteilt werden.“