Der Bundestag wird sich auf Empfehlung des Petitionsausschusses nicht weiter mit der Petition zur Einschränkung des Einsatzes von Pfeffersprays beschäftigen. Dies teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Steinke, am 14. April 2014 abschließend mit (Ablehnungsbescheid - PDF).

In ihrem Ablehnungsschreiben wird zunächst das Anliegen so zugespitzt dargestellt als hätte die Petition (PDF) in erster Linie das Anliegen gehabt, Reizgas mit Schusswaffen gleich zu setzen. Danach wird geschildert, dass sich neben dem Petitionsausschuss auch der Innenausschuss mit dem Anliegen den „Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei massiv (zu) beschränken” beschäftigt hat. Die Antwort klingt allerdings nicht nach einer vertieften Neubewertung der Lage. Vielmehr wird auf bekannte Vereinbarungen wie das Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und vorangegangene Diskussionen im Innenausschuss und im Bundestag verwiesen.

An keiner Stelle wird anerkannt, dass durch Pfefferspray sehr wohl massive Verletzungen verursacht werden können, die nicht nur im Moment der Anwendung sondern auch darüber hinaus zu massiven Schäden führen können (besonders, aber nicht nur für AsthmatikerInnen). Der Hinweis auf mindestens 3 Todesfälle in Deutschland in Zusammenhang mit der Anwendung von Pfefferspray wird ohne weitere Recherche vom Tisch gewischt. Sogar das Anliegen, wenigstens nach schonenden Alternativen zu forschen, wird abgelehnt.

Im Bescheid deutet der Petitionsausschuss die begrenzte Eignung von Pfefferspray selbst an: „Im Ergebnis der Untersuchungen wurde festgestellt, dass Pfefferspray ein geeignetes Einsatzmittel ist, und dass bei bestimmungsgemäßer Exposition von gesunden Personen in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind.”

In der Petition zur Einschränkung von Pfefferspray geht es gerade um die alarmierenden Erfahrungen, dass Pfefferspray:

  • eben nicht „bestimmungsgemäß” (zurückhaltend, in Notwehr, bei Untauglichkeit schwächerer Mittel und gezielt nur gegen einzelne Personen) verwendet wird, sondern häufig, wenn nicht sogar „in der Regel”, als billiges Mittel gegen eine Vielzahl von VersammlungsteilnehmerInnen
  • nicht nur gegen „gesunde Personen” (sondern auch bei Asthma, Allergie, Medikamenten und gegen Kinder) eingesetzt wird,
  • TrägerInnen von Kontaktlinsen generell stark gefährdet sind, bleibende Schädigungen zu erleiden und
  • dass es jenseits von „in der Regel” zu viele bekannt gewordene Fälle gibt, in denen Pfefferspray eben doch bleibende Schäden verursacht.

Antworten auf diese Gefahren bleibt die Ablehnung der Petition schuldig.

Der Einsatz von Pfefferspray soll eingeschränkt werden, damit Pfefferspray nicht mehr ständig, in Massen, als Einschüchterung von VersammlungsteilnehmerInnen, ohne Gefahrenlage und gegen Beteiligte wie Unbeteiligte eingesetzt wird. In der Praxis erleben wir u.a. auf Demonstrationen immer wieder, dass Pfefferspray großflächig oder auch mit massivem Strahl in Gesichter eingesetzt wird als handele es sich bei Pfefferspray um eine harmlose Substanz wie Limonade.

Auch wenn Pfefferspray gegenüber dem Einsatz von Schusswaffen wesentlich geringere Schäden anrichtet, ist es eben nicht harmlos! Pfefferspray ist daher für häufigen und massiven Gebrauch nicht geeignet.

Daher fordern wir nach wie vor die starke Beschränkung von Pfefferspray als Waffe, die nur eingesetzt werden darf, wenn:

  • weniger gewalttägige Mittel versagt haben oder sicher aussichtslos wären,
  • wenn die Gefahrenlage tatsächlich erkennbar so hoch ist, dass Pfefferspray dazu dient, den Schusswaffengebrauch zu vermeiden,
  • die Beeinträchtigung von kranken, eingeschränkten, sehr jungen, kleinen oder unter Medikamenteneinfluss stehenden Personen ausgeschlossen werden kann,
  • wenn tatsächlich ausgeschlossen werden kann, dass unbeteiligte Dritte ebenfalls getroffen werden und
  • der Einsatz des Pfeffersprays als Mittel mit erheblicher Gewalteinwirkung dokumentiert und damit der gerichtlichen Prüfung im Nachgang unterworfen wird.