Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz

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Am Montag, den 7. November 2011, fand im Innenausschusses eine Expertenanhörung zu den Themen Pfefferspray und Kennzeichnungspflicht statt. Im Umfeld dieser fragwürdigen Anhörung (1) machte Rüdiger Reedwisch von der Polizeigewerkschaft DPolG bezüglich des Castortransportes deutlich, dass die Polizei erneut zu einem harten Durchgreifen bereit sein wird (2). Der nächste massive Pfefferspray-Einsatz ist also angekündigt.

Wir sind aufgrund dieser polizeilichen Drohgebärde sehr besorgt und verurteilen diese scharf,

  • aus medizinischer Sicht:

"Wir können nicht jeden fragen, ob er irgendwelche Medikamente nimmt", so Reedwisch (2).
Diese Haltung kann nicht anders als ignorant bezeichnet werden, denn mit dieser Devise werden im Wendland oder anderswo weitere Todesfälle durch Pfefferspray bewusst in Kauf genommen.
Die Warnungen aus medizinischer Sicht sind eindeutig: In der Begründung unserer Petition verweisen wir auf den Umstand, dass rund 25% der Erwachsenen Asthmatiker oder Allergiker sind, für die ein erhebliches Gesundheitsrisiko besteht.
Somit riet Joachim Rahmann in der Expertenanhörung des Innenausschusses am Montag, 7. November 2011 (3) aus gutem Grund zu "extremer Zurückhaltung" beim Pfefferspray-Einsatz gegenüber Menschengruppen.
Beim letzten Castortransport registrierten die BI Lüchow-Dannenberg und Demosanitäter 384 durch Pfefferspray Verletzte (4). Schätzungen gehen von insgesamt über 1000 Verletzten aus.

  • weil sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv bedroht:

Herr Reedwischs Äußerung, wer sich ordnungsgemäß verhalte, "der kriegt auch kein Pfefferspray ab" (3) zeugt von erschreckendem polizeistaatlichem Denken. Im Rahmen unserer Arbeit, also der Beobachtung zahlreicher Versammlungen, wurden wir Augenzeugen mannigfaltigen rechtwidrigen Polizeiverhaltens. Dabei konnten wir viele Be- und Verhinderungen des im Grundgesetz, Artikel 8 allen Bürgerinnen und Bürgern garantierten Rechts auf friedliche Versammlung durch Polizeikräfte dokumentieren. Wer diese polizeiliche Willkür nicht augenblicklich hinnimmt, muss jederzeit damit rechnen, von den Einsatzkräften - genauso rechtswidrig - mit Pfefferspray angegriffen zu werden. Diese polizeiliche Praxis sowie deren Rechtfertigung nach Gutdünken der Einsatzleitung bei gleichzeitiger Unkenntnis oder gar bewusster Missachtung des gesetzlichen Rahmens, wie sie im obigen Zitat an die Oberfläche tritt, stellen eine ernsthafte Gefährdung eines der vornehmsten demokratischen Grundrechte dar.

  • weil sie das Ende der Politik und eine bedenkliche Nähe zu militärischen Niederschlagungsstrategien markiert:

Zum Einsatz von Pfefferspray sagte Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, während der Anhörung in Innenausschuss, damit könne der Einsatz von Schusswaffen vermieden werden. Auch Jürgen Schubert, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, verwies darauf, dass man "zwischen Schusswaffe und Schlagstock" kein anders Mittel als Pfefferspray habe. Reedwisch argumentierte ebenfalls, Pfefferspray werde von Polizisten verwendet, um den Einsatz schärferer Mittel zu verhindern. (Alle aus (3).)

Die Polizei kündigt nun einen weiteren flächendeckenden Einsatz von Pfefferspray und anderen Reizgasen an. Das tut sie im Bewusstsein, den Transport nicht mehr mit anderen Mitteln gegen den Protest und Widerstand von zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern durchsetzen zu können. Die Politik hat hier vollständig versagt. Anstatt zum dringend notwendigen demokratischen Dialog zurückzukehren, wird eine bürgerkriegsähnliche Armada von 20 000 Polizeibeamtinnen und -beamten in Marsch gesetzt; Grundrechte wie Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit werden vorsätzlich mit Füßen getreten.
Zieht man den logischen Umkehrschluss aus der Äußerung "zwischen Schusswaffe und Schlagstock" habe man kein anderes Mittel als Pfefferspray, so drängt sich die Frage geradezu auf, zu welchem Mittel die Polizei wohl greifen würde, stünde ihr Pfefferspray nicht zur Verfügung. Diese Betrachtung ist entlarvend und erschreckend zugleich, zeigt sich doch gerade hier die umfassende Bankrotterklärung der Politik sehr deutlich. Aber gerade hiergegen entzündet sich immer stärkerer Protest und Widerstand, um die Mindestanforderungen einer demokratisch verfassten Gesellschaft zu verteidigen. Wir sind heute an einem Punkt angelangt, wo die Polizei offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, eine verfehlte Politik allein mit dem Schlagstock durchzusetzen. Wäre dies schon sehr bedenklich, so sind aber polizeiliche Mittel, die Tote bewusst in Kauf nehmen, absolut inakzeptabel.

Es ist nicht Aufgabe der Polizei, undemokratische Fehlentwicklungen von historischem Ausmaß mit quasi-militärischen Mitteln gegen eine große Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen. Tut sie es dennoch, so stellt sie sich außerhalb ihrer demokratischen Legitimation - ein Szenario, das alle alarmieren muss.

(1) Siehe unsere Stellungnahme an den Petitionsausschuss, 22.11.2011
(2) "Sprühen, bis der Arzt kommt", Neues Deutschland, 11.2011
(3) Bericht über die Expertenanhörung des Innenausschusses am Montag, 7. November 2011, Textarchiv des Bundestages
(4) Reizgas und Schlagstock - die BI Lüchow-Dannenberg und die Demosanitäter ziehen Bilanz