Unsere Pressemitteilungen

Auch für Polizei, Innenministerium und Verfassungsschutz gilt: Demo-AnmelderInnendaten sind zu schützen – die Weitergabe ist rechtswidrig!

Pressemitteilung der BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz Göttingen vom 19. Juli 2015

Was ist eigentlich passiert?
Mehreren AnmelderInnen von Demonstrationen in Göttingen fiel im Zuge von anwaltlicher Akteneinsicht auf, dass sich darin sehr schwatzhafte „Verlaufsberichte“ aus der Feder der örtliche PolizeibeamtInnen befanden. Darin u.a. enthalten: Name, Adresse und teilweise Telefonnummer der AnmelderInnen sowie eine Auflistung der anwesenden PressevertreterInnen. Der E-Mail-Verteiler dieser „Verlaufsberichte“ war beachtlich: Verschiedene Polizeidienststellen, das Lagezentrum des Innenministeriums und bei einigen sogar der Verfassungsschutz. Neben grundsätzlichen, datenschutzrechtlichen Belangen geht es einer der Klägerinnen auch um Folgendes: „Nehme ich mein Grundrecht auf Demonstration wahr, darf das nicht zur Folge haben, in den Akten als „polizeibekannte Linksaktivistin“ stigmatisiert zu werden“.

Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" vom 25.6.2013

In einer bundesweit beachteten dpa-Pressemeldung wird über einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20.6.2013 (Aktenzeichen 11 LA 1/13) berichtet. Mit diesem Beschluss lehnt das Gericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29.12.2012 (Aktenzeichen 1 A 14/11) gegen ein Mitglied der Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" ab.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wird die Bürgerrechtsgruppe nun Verfassungsbeschwerde erheben.

Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Frage, ob Mitglieder von Bürgerrechtsgruppen Personalienfeststellungen befürchten müssen, wenn sie zu Beweiszwecken Foto- oder Video-Nahaufnahmen von PolizeibeamtInnen anfertigen, welche im Verdacht stehen, gegen bestehendes Recht zu verstoßen.

Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 5.6.2013

Am 3.9.2011 wurde in Leinefelde eine Gruppe von etwa 80 AntifaschistInnen von der Polizei eingekesselt. Sie hatten gegen den so genannten „Heimattag“ protestiert, der dort regelmäßig von dem bekennenden Nazi Thorsten Heise veranstaltet wird. Nach der abschließenden Kundgebung war der Demonstrationszug, der sich auf dem Rückweg zum Bahnhof befand, von Polizeikräften umstellt worden und sämtliche Personalien wurden aufgenommen. Angeblich sei diese Demonstration verboten gewesen. Diese Ignoranz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit verblüfft, da eine Versammlung nur verboten werden kann, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass von ihr eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Alle eingeschlossenen Personen, egal ob sie an der Demonstration überhaupt teilgenommen hatten oder nicht, erhielten in der Folge kurz vor Ablauf der Verfolgungsverjährung Bußgeldbescheide wegen „Teilnahme an einer verbotenen Demonstration".

Die Betroffenen setzen sich hiergegen auf verschiedenen Ebenen juristisch zur Wehr. Über 30 von ihnen legten Einspruch gegen die Bußgeldbescheide beim Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt ein. Einige von ihnen erhoben auch Klagen vor dem Verwaltungsgericht Weimar, die die Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Polizeikessels und der anschließenden Personalienfeststellung zum Ziel haben.

Gemeinsame Pressemitteilung, 28.5.2013

Antifaschistische Linke International A.L.I.
Attac Göttingen
BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz, Göttingen
Die Linke Kreisverband Göttingen
Grüne Jugend Göttingen
Jusos Göttingen
GRÜNE Kreisverband Göttingen
Piratenpartei Landesverband Niedersachsen

  • Gewerkschaft der Polizei (GdP) scheut öffentliche Diskussionsveranstaltung
  • Behauptete Gefährdung von PolizeibeamtInnen durch individuelle Kennzeichnung offensichtlich nicht haltbar
  • Nichtaufnahme von Ermittlungen gegen uniformierte GewalttäterInnen wegen Nichtidentifizierbarkeit: Sieben auf einen Streich!

Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 13.1.2013

Am Mittwoch, den 9.1.2013, veranstaltete die NPD in Northeim eine Wahlkampf-Kundgebung. Diese wurde durch ein größeres Polizeiaufgebot unter Federführung der Northeimer Polizei und mit Unterstützung durch Göttinger Einheiten begleitet.

Der Ablauf dieses Einsatzes hinterlässt allerdings den Eindruck, dass die Polizei die Bedrohung durch Rechtsradikale nach wie vor nicht ernst nimmt:

Gemeinsame Pressemitteilung vom 14.10.2012

In vielen Städten bestehen Demonstrations-Beobachtungsgruppen, die Polizeieinsätze kritisch beobachten. Ziel dieser Gruppen ist es, das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu schützen und zu stärken sowie Polizeigewalt möglichst zu reduzieren bzw. öffentlich zu machen.

Am letzten Wochenende trafen sich auf Einladung der „BürgerInnen beobachten die Polizei und Justiz" in Göttingen verschiedene Beobachtungsgruppen und Legal Teams, um sich über Erfahrungen mit Polizeigewalt und über erfolgreiche Strategien zum Schutz von Demonstrationen auszutauschen.

„Wir sahen die Notwendigkeit, uns mit verschiedenen Gruppen auszutauschen und so unsere Handlungsmöglichkeiten zu erweitern", so die Sprecherin einer der Gruppen.

Auf der Basis von unterschiedlichen Erfahrungen, z.B. antifaschistischen Demonstrationen wie in Dresden, beim Widerstand gegen Stuttgart21, bei Abschiebungen und Castortransporten konnten die Beobachtergruppen erweiterte Strategien entwickeln.

Die TeilnehmerInnen aus Berlin, Göttingen, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart setzen sich für den Schutz der Versammlungsfreiheit und das Recht auf Polizeibeobachtung ein, das von zahlreichen Urteilen gestützt wird.

Daher haben sich die Gruppen verständigt, sich weiterhin regelmäßig auszutauschen und ihre bundesweite Zusammenarbeit zu stärken.

Als Abschluss des Treffens einigten sich die Gruppen auf folgende kurzfristig zu erfüllende Forderungen an Politik und Polizei:

  • gesetzliche Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen
  • Abschaffung oder min. Kennzeichnung von ZivilpolizistInnen
  • Schaffung von ständigen, unabhängigen Untersuchungskommissionen zu polizeilichen Übergriffen und Gesetzesverstößen
  • Einschränkung der Video- und Fotoüberwachung in einem ersten Schritt auf das gesetzlich zugelassene Maß
  • Kein Einsatz von Pfefferspray auf Demonstrationen
  • Keine Behinderung von DemonstrationsbeobachterInnen

Pressemitteilung der „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" vom 21.9.2012

Am 20. September 2012 wurde ein 25-jähriger Student vom Göttinger Amtsgericht von dem Vorwurf der Körperverletzung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte frei gesprochen.

Was wie ein Lehrstück für funktionierende Rechtsstaatlichkeit erscheinen mag, wirft aus unserer Sicht dennoch Fragen auf: Warum ist das von der Polizei zur Dokumentation des Einsatzes gedrehte Video erst am Tag der Hauptverhandlung "aufgetaucht"? Sollte vermieden werden, dass es als Bestandteil der Ermittlungsakte der Verteidigung zugänglich wird? Warum wurde die vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammfallende Anklage überhaupt erhoben, wenn doch eine kritische Würdigung aller Beweismittel - also auch des Videos -
den Schluss nahegelegt hätte, dass hier keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung besteht?

Gemeinsame Pressemitteilung, 28.3.2012

Anti-Atom-Initiative Göttingen
AntiAtomPlenum Göttingen
BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz
GRÜNE JUGEND Göttingen und Landesvorstand
Kreisverband Göttingen und Landesvorstand Niedersachsen der Piratenpartei
Stadtrats- und Kreistagsfraktion der Göttinger LINKEN, Patrick Humke (MdL der LINKEN Niedersachsen)
ver.di Fachgruppe Einzelhandel in der Region Göttingen, Northeim, Osterode

Die Göttinger Anti-Atom-Initiative klagt exemplarisch gegen die langjährige, und rechtswidrige Observationspraxis der Göttinger Polizei. Eine Vielzahl von politischen Kundgebungen und Demonstrationen sowie gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen, wurden und werden durch zivile Kräfte des örtlichen politischen Kommissariats überwacht.